• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    16.01.2025
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Einreichfrist
    13.02.2025

Öffentliche Konsultation der RTR zum Entwurf der Neuerlassung der Einzelentgeltnachweis­verordnung 2025 (EEN-V 2025)

Gemäß § 206 Abs 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

§ 138 Abs 5 TKG 2021 enthält folgende Verordnungsermächtigung der RTR-GmbH:
"Die Regulierungsbehörde kann mit Verordnung den Detaillierungsgrad und die Form der Bereitstellung des Einzelentgeltnachweises festlegen. Sie hat dabei auf die Art des Nutzerverhältnisses und des Dienstes, die technischen Möglichkeiten, auf den Schutz personenbezogener Daten sowie darauf Bedacht zu nehmen, dass Endnutzer ihre Ausgaben steuern können und Erbringer von nummerngebundenen Diensten von Drittanbietern identifiziert sind."

§ 185 Abs 2 TKG 2021 enthält folgende Anordnung:
"Die Regulierungsbehörde hat die von ihr erlassenen Verordnungen regelmäßig, jedoch mindestens alle drei Jahre, auf deren Zweckmäßigkeit und Erforderlichkeit zur Erreichung der Ziele nach § 1 zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung ist auf der Webseite der Regulierungsbehörde zu veröffentlichen."

Im Zuge der Evaluierung der geltenden EEN-V 2011 gemäß letztgenannter Bestimmung wurde  Bedarf an einer Novellierung der genannten Verordnung erkannt (im Wesentlichen terminologische Anpassungen des Verordnungstextes sowie Änderung von Verweisen auf aktuell in Geltung stehende Gesetzesbestimmungen). 

Von der RTR wird der nun vorliegende Entwurf einer Neufassung dieser Verordnung gemäß § 206 TKG 2021 bis 13.02.2025 konsultiert.

Stellungnahmen zum Entwurf der Neuerlassung der EEN-V 2025 senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 13.02.2025 an

konsultationen@rtr.at oder

Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria

Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Die Dokumente "Textentwurf EEN-V 2025 für Konsultation mit Änderungen" und "Entwurf EB zur EEN-V 2025 für Konsultation mit Änderungen" sind nicht barrierefrei. Eine barrierefreie Darstellung dieser Dokumente im Änderungsmodus ist nicht möglich. 

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