• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    22.07.2025
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation zu einer Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH über die Ermittlung und Übertragung des Standortes der Endeinrichtung (Standort­verordnung – Standort-V)

Die Regulierungsbehörde kann mit Verordnung die näheren Details der Ermittlung, insbesondere die Genauigkeit und die Zuverlässigkeit der Standortermittlungen und Übertragung des Standortes der Endeinrichtung festlegen. Weiters können mit dieser Verordnung Maßnahmen angeordnet werden, welche die Erfassung und Übermittlung endgeräteseitig ermittelter Standortdaten an Betreiber von Notrufdiensten ermöglichen und unterstützen (§ 124 Abs. 8 TKG 2021). Obwohl es sich in der Verordnungsermächtigung um eine Kann-Bestimmung handelt, ergibt sich in Anbetracht von Artikel 3 der Delegierten VERORDNUNG (EU) 2023/444 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2022 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates um Maßnahmen zur Gewährleistung des effektiven Zugangs zu Notdiensten über Notrufe unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 dennoch eine Verpflichtung, die Kriterien für die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Angaben zum Anruferstandort gemäß Artikel 109 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2018/1972 festzulegen.

Gemäß § 206 Abs 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.

Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Der Entwurf und die Erläuterungen stehen unten zum Download bereit.

Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf den Entwurf bis spätestens 12.09.2025 an

konsultationen@rtr.at

Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, öffentlich zur Verfügung gestellt.

Link zu den Stellungnahmen zur Konsultation.

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