• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    28.03.2022
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation zu einer Verordnung, mit der statistische Erhebungen für den Bereich der elektronischen Kommunikation angeordnet werden (Kommunikations-Erhebungs-Verordnung – KEV 2022) (28.03.2022)

Öffentliche Konsultation zu einer Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der statistische Erhebungen für den Bereich der elektronischen Kommunikation angeordnet werden (Kommunikations-Erhebungs-Verordnung – KEV 2022)

Gemäß § 206 Abs 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft den Entwurf einer Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der statistische Erhebungen für den Bereich der elektronischen Kommunikation angeordnet werden (Kommunikations-Erhebungs-Verordnung – KEV 2022). § 181 Abs 4 TKG 2021 ermächtigt die Regulierungsbehörde zur Erstellung von Statistiken  für den Bereich der Telekommunikation, die der Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung dienen. Der Entwurf  steht unten zum Download bereit.

Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf den Entwurf bis spätestens 05.05.2022, 12:00 Uhr, an

konsultationen@rtr.at

Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, öffentlich zur Verfügung gestellt.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

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