Gemäß § 206 Abs 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die betreiberindividuellen Märkte für Mobilnetzterminierung und sieht die Feststellung vor, dass die jeweiligen Märkte für eine sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant sind; die bestehenden Verpflichtungen sollen aufgehoben werden.
Der Entwurf steht unten zum Download bereit.
Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf den Entwurf bis spätestens 21.3.2022 an
konsultationen@rtr.at
Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, öffentlich zur Verfügung gestellt.