• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    25.03.2022
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation zu einer Verordnung, mit der die elektronische Form der Anzeige von Allgemeinen Geschäfts­­bedingungen und Entgelt­bestimmungen von Telekommunikations­diensten festgelegt wird (Telekom­anzeige­verordnung – TKA-V) (25.03.2022)

Öffentliche Konsultation zu einer Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die elektronische Form der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen von Telekommunikationsdiensten festgelegt wird (Telekom­anzeige­verordnung – TKA-V)

Gemäß § 206 Abs 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft den Entwurf einer Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die elektronische Form der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen von Telekommunikationsdiensten festgelegt wird (Telekomanzeigeverordnung – TKA-V). Gemäß § 133 Abs 1 hat die Regulierungsbehörde mit Verordnung die elektronische Form der Anzeige vorzugeben. Um ein möglichst reibungsloses Funktionieren des Anzeigeprozesses von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen von Telekommunikationsdiensten zu gewährleisten, soll im Wesentlichen die bisherige Praxis im Rahmen der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen nunmehr verpflichtend festgeschrieben werden. Der Entwurf steht unten zum Download bereit.

Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf den Entwurf bis spätestens 29.4.2022, 12:00 Uhr, an

konsultationen@rtr.at

Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, öffentlich zur Verfügung gestellt.

Link zu den Stellungnahmen

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