• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    19.06.2026
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Einreichfrist
    21.07.2026

Öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Novelle der Kommunikations-Erhebungs-Verordnung – KEV 2022 

Nach dem TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft eine Novelle der auf Grundlage des § 181 Abs. 4 TKG 2021 erlassenen Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der statistische Erhebungen für den Bereich der elektronischen Kommunikation angeordnet werden (Kommunikations-Erhebungs-Verordnung 2022 – KEV 2022, BGBl. II Nr. 238/2022).

Ziel der vorgeschlagenen Novellierung ist es, die Verordnung im Lichte der nach § 185 Abs. 2 TKG 2021 vorgesehenen Überprüfung an aktuelle Erfordernisse der Markt- und Wettbewerbsbeobachtung sowie an nationale und internationale Berichtspflichten anzupassen. Die bislang gesammelten Erfahrungen mit der KEV 2022 zeigen ein positives Bild; zugleich hat sich in einzelnen Bereichen Anpassungsbedarf ergeben, der auch eine gewisse Reduktion der Datenlieferung umfasst.

Inhaltlich sieht der Novellenentwurf insbesondere zwei wesentliche Änderungen vor: Einerseits soll im Bereich der öffentlichen Mobilfunkdienste die Anzahl der Basisstationen als zusätzliches Merkmal in die Jahresstatistik aufgenommen werden. Dabei sollen sowohl die Gesamtzahl der Basisstationen über alle Technologien hinweg als auch differenzierte Angaben zu 5G-Basisstationen, 5G-SA-fähigen Basisstationen sowie zu 5G-Basisstationen in bestimmten Frequenzbändern erhoben werden. Diese Erweiterung dient insbesondere einer verbesserten Beobachtung des 5G-Ausbaus sowie der Erfüllung europäischer Datenlieferungsverpflichtungen, etwa im Zusammenhang mit dem European 5G Observatory und den Zielen der Digitalen Dekade.

Andererseits erfolgt im Bereich der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen eine Anpassung mit dem Ziel der Reduktion der Datenlieferung. Künftig sollen Daten zu Investitionen nur mehr jährlich erhoben werden. Darüber hinaus soll auf das bisherige Erhebungsmerkmal "Förderungen" verzichtet werden.

Der Novellenentwurf sowie die Erläuterungen stehen unten zum Download bereit. Im Sinne der besseren Lesbarkeit sind die geplanten Änderungen im Konsultationsdokument in den bisherigen Verordnungstext im Änderungsmodus eingearbeitet worden.

Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf den "Entwurf zur KEV 2022-Novelle" bis spätestens 21.07.2026, 18:00 Uhr, an

konsultationen@rtr.at oder

Rundfunk und Telekom 
Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria

Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Das Dokument "KEV 2022 Änderungsvorschlag.pdf" ist nicht barrierefrei. Eine barrierefreie Darstellung dieses Dokuments im Änderungsmodus ist nicht möglich.

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