Die Regulierungsbehörde hat gemäß § 33 Postmarktgesetz (PMG) eine von den Postdiensteanbietern unabhängige Einrichtung zu beauftragen, mindestens einmal jährlich die durchschnittlichen Laufzeiten der Briefsendungen sämtlicher Anbieter anhand der von der ÖNORM EN 13850 vorgegebenen Methodik und die durchschnittlichen Laufzeiten der Paketsendungen sämtlicher Anbieter anhand von Echtdaten zu messen, wobei die beauftragte Einrichtung die gleichen bzw nach Möglichkeit vergleichbare Messmethoden anzuwenden hat.
Die Überprüfung der Laufzeiten der Brief- und Paketsendungen im Universaldienstbereich für die Jahre 2019-2021 hat ergeben, dass die Laufzeiten folgender Postdiensteanbieter im Einklang mit den aufgrund von §§ 11 und 32 Abs 4 PMG bestehenden Verpflichtungen stehen:
Die Laufzeiten der Österreichischen Post AG stehen in den Jahren 2020-2021 (teilweise) nicht mit § 11 PMG in Einklang. Die Österreichische Post AG war an der Einhaltung der Laufzeitvorgaben gemäß § 11 PMG aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, die einen allgemeinen Notstand darstellen, gemäß § 6 Abs 1 letzter Satz PMG gehindert.
Da die übrigen Postdiensteanbieter, gegen die ein Prüfungsverfahren eingeleitet wurde, im relevanten Prüfungszeitraum keine Universaldienstleistungen erbracht haben und keine entsprechenden Daten mehr vorlagen, waren diesbezügliche Messungen nicht erforderlich.
Das Prüfungsverfahren für die Jahre 2019-2021 wurde mit Beschluss der RTR vom 14.04.2025 eingestellt. Gemäß § 33 PMG werden die Einstellungsbeschlüsse, welche auch die Ergebnisse der Überprüfung der Laufzeiten früherer Jahre enthalten, veröffentlicht.