• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    10.03.2022
  • Kategorie
    Sonstiges

Netzneutralität: Information über Verkehrs­management­maßnahmen durch Anbieter von Internet­zugangsdiensten nach der EU-Sanktions­verordnung 2022/350

Angesichts der aktuellen Handlungen Russlands, welche die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurde mit Beschluss (GASP) 2022/351 vom 1. März 2022  sowie mit EU-Sanktionsverordnung 2022/350  vom selbigen Tag die Verhängung neuer restriktiver Maßnahmen gegen russische Medien, die sich an Propagandaaktivitäten beteiligen, angeordnet. Von den Sanktionsmaßnahmen betroffen sind RT — Russia Today English, RT — Russia Today UK, RT — Russia Today Germany, RT — Russia Today France, RT — Russia Today Spanish und Sputnik. Ziel ist es, den Informationsfluss dieser Medien in der EU einzuschränken.

Nach Auffassung der für die Sicherstellung der Netzneutralität zuständigen Regulierungsbehörden Telekom-Control-Kommission (TKK) und RTR (Fachbereich Telekommunikation und Post) bedarf es keiner weiteren Umsetzung der EU-Sanktionsverordnung durch einen nationalen Verwaltungsakt. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in Österreich und richtet sich auch an Anbieter von Internetzugangsdiensten. Sie ist nach Ansicht der Regulierungsbehörden als Gesetzgebungsakt der Union iSd Art. 3 Abs. 3 UAbs. 3 lit a Netzneutralitäts-VO anzusehen. Von Anbietern von Internetzugangsdiensten zur ordnungsgemäßen Entsprechung der EU-Sanktionsverordnung ergriffene Maßnahmen verstoßen daher im Regelfall nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Sicherstellung der Netzneutralität.

Nach ständiger Spruchpraxis der Telekom-Control-Kommission werden die auf Grundlage von Sonderregelungen ergriffenen technischen Verkehrsmanagementmaßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft.

Gemäß Art. 5 Abs. 2 Netzneutralitäts-VO werden Anbieter ersucht, eingesetzte Netzsperren der Regulierungsbehörde zeitnahe, unter genauer Bezeichnung der technischen Maßnahmen und deren voraussichtlicher Auswirkungen auf Dienste im Allgemeinen in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. Für weitere Fragen in diesem Zusammenhang steht der Fachbereich Telekommunikation & Post der RTR gerne zur Verfügung. 
Die Regulierungsbehörden befinden sich auf internationaler Ebene im Rahmen von BEREC im stetigen Austausch, um eine europaweite Koordinierung und größtmögliche Angleichung der nationalen Aktivitäten in diesem Bereich sicherzustellen. Über neue Erkenntnisse aus diesem Prozess werden die Anbieter zeitnahe informiert werden.

 Weitere Informationen zu den internationalen Aktivitäten von BEREC finden Sie unter https://berec.europa.eu/

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