• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    05.05.2010

Leitentscheidung der TKK: Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau konkretisiert

Die Bedeutung leistungsfähiger, breitbandiger Kommunikationsnetze dringt immer mehr ins öffentliche Bewusstsein. Dem Ausbau von Glasfasernetzen kommt in diesem Zusammenhang große Bedeutung zu. Glasfasernetze ermöglichen – im Gegensatz zu den bisher eingesetzten Technologien –, dem Endkunden nahezu unbegrenzt hohe Übertragungsraten bei hoher Unempfindlichkeit gegen äußere Störquellen. Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat in einer Entscheidung vom 3. Mai 2010 die Rahmenbedingungen für den Ausbau breitbandiger Kommunikationsnetze in Österreich konkretisiert. Diese Entscheidung wird nun öffentlich konsultiert und soll – unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen – noch im Sommer 2010 endgültig werden.   

Investitionssicherheit für Betreiber und hoher Nutzen für Endkunden  

„Diese Leitentscheidung schafft Klarheit für alle – ist sie doch die Basis für finanzielle Anreize zu Investitionen und weitere Planungen. Die Betreiber werden dort abgeholt werden, wo sie gerade stehen: für die Telekom Austria und andere potenzielle Investoren werden Anreize zum Glasfaserausbau gesetzt und für Unternehmen, deren Fokus jedoch weiterhin auf der Entbündelung der Kupfer-Teilnehmeranschlussleitung liegt, wird der lang geforderte Einsatz eines neuen, leistungsfähigeren Übertragungsstandards, VDSL2 vom ‚Central Office’ (Vermittlungsstelle) aus ermöglicht“, erklärt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH, die Schwerpunkte der Entscheidung.   

TKK-Entscheidung holt alle Betreiber ins Boot  

Konkret werden durch die Entscheidung der TKK über erweiterte Transparenz- und Zugangsverpflichtungen der Telekom Austria die Rahmenbedingungen für alternative Anbieter für Investitionen in Glasfaseranschlussnetze (Fibre-to-the-Curb FTTC und Fibre-to-the-Building FTTB) verbessert. Telekom Austria hat dabei die zur Planung dieser Netze erforderlichen Informationen (wie z.B. örtliche Lage von Schaltstellen oder Leitungslängen) über ihr Kupfer-Anschlussnetz, das für die Überbrückung des letzten Abschnitts zum Teilnehmer nach wie vor erforderlich ist, zur Verfügung zu stellen. Über die Bedingungen dieses Zugangs zur sogenannten entbündelten Teilnehmeranschlussleitung hat Telekom Austria, soweit nicht Standardvertragsangebote bestehen, Verhandlungen mit den Nachfragern zu führen. Daneben hat Telekom Austria neue Vorleistungsprodukte, wie Zugang zu Leerverrohrungen, anzubieten.
Auch Telekom Austria selbst erhält auf Basis der neuen Entscheidung nunmehr flexiblere Möglichkeiten der Planung und Umsetzung ihrer FTTx-Glasfaser-Ausbauvorhaben, da der Schutz von bestehenden Übertra­gungssystemen anderer Betreiber gegen elektromagnetische Beeinträchtigungen (das sog. „Übersprechen“) neu geregelt wird. Das zu diesem Zweck bisher verpflichtende „Spectrum Shaping“, also das nur teilweise Ausnützen der zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche, ist nicht mehr zwingend erforderlich. Telekom Austria kann nunmehr die gesamten technischen Möglichkeiten ihrer neuen Übertragungssysteme nutzen, wenn sicher gestellt wird, dass alternative Betreiber in anderer Weise geschützt werden.  

Schließlich schafft die TKK mit der nunmehrigen Entscheidung auch die Möglichkeit für alternative Anbieter, ihren Endkunden über das bestehende Kupfer-Anschlussnetz höhere Bandbreiten als bisher anbieten zu können (sogenanntes „VDSL@CO“, also VDSL2 vom „Central Office“, dem Hauptverteiler aus). Zudem werden Investments alternativer Betreiber dadurch geschützt, dass bei späterem Ausbau eines glasfaserbasierten Anschlussnetzes durch Telekom Austria im selben Anschlussbereich dem alternativen Betreiber Abgeltungen für frustrierte Investitionen zustehen.   

Der Maßnahmenentwurf der TKK, der bis 2. Juni 2010 öffentlich konsultiert wird, ist unter dem folgenden Link abrufbar.

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