„Wir verzeichnen seit langem Beschwerden von Endkunden zur Höhe und Intransparenz von Telefonkosten bei Anrufen zu 05er-Nummern. Aber auch Unternehmen, die unter 05er-Nummern erreichbar sind, beschweren sich immer wieder bei uns, dass es für ihre Endkunden oft nicht ersichtlich ist, was Anrufe zu ihrer 05er-Nummer kosten“, umreißt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH, die Problematik. „Unsere oftmaligen Appelle an die Telekom-Branche, hier Änderungen herbeizuführen, blieben fruchtlos. Die Konsequenz daraus ist, dass wir nun per Novellierung der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) für alle Betreiber neue Regeln im Sinne der Endkunden festlegen.“
Wesentlichster Punkt der KEM-V-Novelle, die ab heute konsultiert wird, sind verschärfte Bestimmungen für die Tarifierung des Rufnummernbereichs 05 (private Netze). Hinkünftig müssen Anrufer zu 05er-Nummern – egal ob sie aus dem Festnetz oder Mobilnetz anrufen – gewarnt werden, wenn für den Anruf zur 05er-Nummer mehr als zu Festnetznummern verrechnet wird.
Konkret bedeutet das: Entscheiden sich Betreiber bei ihrer Produktgestaltung hinsichtlich der Tarifierung nicht für die Gleichbehandlung von Festnetznummern und 05er-Nummern, so ist die kostenlose Tarifansage vor Zustandekommen der Verbindung zu 05er-Nummern verpflichtend.
„Sind beispielsweise 1.000 Festnetzminuten in einer Tarifoption enthalten und umfassen diese 1.000 Minuten nur Gespräche zu Festnetznummern und nicht zu 05er-Nummern“, verdeutlicht Dr. Georg Serentschy die künftige Bestimmung anhand eines Beispiels, „ist bei einem Anruf zu 05 der Anrufer zu warnen. Eine Ansage könnte beispielsweise lauten: ‚Dieser Anruf ist nicht in Ihren Freiminuten enthalten’. Mit dieser Maßnahme wird den Betreibern weiterhin eine flexible Produkt- bzw. Tarifgestaltung ermöglicht und für die Endkunden gleichzeitig die Tariftransparenz sichergestellt.“
Für Apothekendienste wird mit der neuen Verordnung die leicht zu merkende Kurzrufnummer 1488 festgelegt. Hinter dieser Nummer kann beispielsweise über dienstbereite Apotheken außerhalb der regulären Öffnungszeiten informiert werden, sie kann aber auch als Arzneimittelhotline verwendet werden. „Die Erbringung dieses Dienstes steht im öffentlichen Interesse und ist eine sinnvolle Neuerung für jeden. Wir hoffen, dass diese Möglichkeit von der Apothekerkammer auch tatsächlich aufgegriffen wird“, unterstreicht der Geschäftsführer der Regulierungsbehörde die Bedeutung eines derartigen Dienstes.
Der Verordnungsentwurf, der bis 13. September 2010 öffentlich konsultiert wird, ist auf der Website der RTR-GmbH unter Konsultation zum Entwurf der 2. Novelle der KEM-V 2009 abrufbar. Mit einem Inkrafttreten der Verordnung ist Anfang Oktober 2010 zu rechnen.
Für Unternehmen mit mehreren Standorten bietet die Nutzung von 05er-Nummern bzw. privaten Netzen einige Vorteile. Das Unternehmen ist für Anrufer österreichweit unter einer einheitlichen Rufnummer erreichbar. Die Rufnummer stellt dabei keinen Ortsbezug dar, wie beispielsweise eine Festnetznummer.