In ihrer Sitzung vom 10. August 2015 hat die Regulierungsbehörde die Umwidmung bestehender Frequenznutzungsrechte im Bereich 2,1 GHz beschlossen. Ab sofort können diese Frequenzbänder auch für LTE (4G) verwendet werden.
„Alle Mobilfunkbetreiber profitieren von der Liberalisierung des Frequenzbereiches 2,1 GHz. Durch die Umwidmung können sie von ihrem bestehenden Frequenzspektrum einen größeren Anteil als bisher für die Erbringung von Breitbanddiensten mittels LTE nutzen. Das kommt wiederum dem Endkunden zugute“, erläutert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, die Entscheidung der Regulierungsbehörde. „LTE ist für die Versorgung mittels Breitband die technisch deutlich besser geeignete Technologie als GSM und UMTS. Aufgrund der höheren Up- und Download-Geschwindigkeit ist beispielsweise die Übertragung von höherem Datenvolumen in kürzerer Zeit möglich“, erklärt Gungl.
Eine rasche Umwidmung der UMTS-Frequenznutzungsrechte war aus wettbewerblicher Sicht geboten, damit der Breitbandwettbewerb mit LTE gestärkt wird. Die positiven volkswirtschaftlichen Effekte, die diese Entscheidung der Regulierungsbehörde mit sich bringt, sind mehr Kapazität für Breitbanddienste, mehr Flächenspektrum für die Versorgung des ländlichen Raumes mit Breitband und langfristige Kosteneinsparungen durch höhere technische Effizienz.