• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    15.01.2016

Regulierungsbehörde stellt fest: Telekom-Anbieter sind so kundenfreundlich wie noch nie!

Anzahl der Streitschlichtungsfälle 2015: niedrigster Wert seit 2003

„Die Anzahl der Streitschlichtungsfälle ist im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 um rund 38 % auf 2.409 Fälle gesunken“, zeigt sich Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, erfreut. „Ein Grund für diese positive Entwicklung ist, dass wir im letzten Jahr die Zusammenarbeit mit den Betreibern im Bereich Endkundenstreitschlichtung weiter intensiviert haben und die Kulanzbereitschaft spürbar zugenommen hat. Offensichtlich wirken Selbstregulierungsmechanismen“, führt Gungl aus.

Schlichtungsverfahren „neu“: ab sofort kürzere Verfahrensdauer

Durch das „Alternative Streitbeilegungsgesetz“ fungiert die Schlichtungsstelle der RTR nun seit 9. Jänner als eine von acht staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. „Die Vorgaben für das Streitschlichtungsverfahren haben sich für Endkundinnen und Endkunden insofern verbessert, als sie nun ein Jahr ab Rechnungseinspruch oder Beschwerdeerhebung Zeit haben, ein Verfahren bei uns einzuleiten“, führt Gungl aus. „Eine weitere Verbesserung ist die Verkürzung der Verfahrensdauer von sechs Monaten auf 90 Tage. Durch eine über die Jahre kontinuierliche Effizienzsteigerung bei der Verfahrensführung sind wir für diese neuen Herausforderungen bestens gerüstet“, betont Gungl.

Portierentgelt ab März 2016 nur mehr 10 Euro

Das Jahr 2016 bringt für Endkundinnen und Endkunden noch weitere Zuckerln. So kostet ab März die Portierung der Handyrufnummer aufgrund einer Anordnung der Regulierungsbehörde nur mehr 10 Euro. Durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes darf die Kündigungsfrist für ab Ende Februar abgeschlossene Mobilfunkverträge nur mehr maximal einen Monat betragen. Gungl rechnet in diesem Zusammenhang mit einer Erhöhung der Wechselbereitschaft und einer weiteren Belebung des Wettbewerbs.

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