Post-Control-Kommission (PCK) untersagt die Schließung von 14 Postämtern
In ihrer Sitzung vom 15. November 2010 hat die Post-Control-Kommission (PCK) die Schließung von 14 Postämtern untersagt. „In diesem Verfahren hat die Regulierungsbehörde 81 Post-Geschäftsstellen der Österreichischen Post AG auf das Vorliegen der Voraussetzungen einer Schließung überprüft. Insgesamt dürfen 67 eigenbetriebene Post-Geschäftsstellen geschlossen werden, bei 14 Post-Geschäftsstellen hat die PCK die Schließung untersagt“, gibt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH und zuständig für Postangelegenheiten, die Entscheidung der PCK bekannt.
Seit In-Kraft-Treten des § 7 PMG am 5. Dezember 2009 wurden in Summe 521 Post-Geschäftsstellen bei der Regulierungsbehörde zur Schließung angemeldet. Bisher wurde über 449 Post-Geschäftsstellen entschieden, bei insgesamt 75 Post-Geschäftsstellen wurde die Schließung untersagt.
Derzeit sind noch 53 Post-Geschäftsstellen bei der PCK zur Schließung angemeldet. Die Entscheidungsfrist der PCK beträgt – ab Übermittlung der vollständigen Unterlagen – drei Monate.