• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    20.11.2015

Regulierungsbehörde RTR senkt Kosten: Mobile Rufnummernportierung ab März 2016 um die Hälfte billiger!

RTR-Verordnung setzt Portierentgelt auf 10 Euro fest

Die RTR-Verordnung, die die Rahmenbedingungen für die mobile Rufnummernportierung festschreibt, wird mit 20. November 2015 novelliert und bringt eine Reihe von positiven Änderungen für Portierfreudige.

Wettbewerb fördern durch Abbau von Wechselbarrieren

„Hervorstreichen möchte ich die Senkung des Portierentgelts je Portiervorgang von derzeit 19 Euro auf 10 Euro. Geht man von durchschnittlich 200.000 Portiervorgängen pro Jahr aus, so ersparen sich die österreichischen Endkundinnen und Endkunden durch diese Entgeltsenkung in Summe jährlich rund 2 Millionen Euro“, informiert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. „Ich gehe davon aus, dass diese Maßnahme Wechselbarrieren reduziert und die Portierfreudigkeit bei Kundinnen und Kunden erhöhen wird. Somit erhält der Wettbewerb auf dem österreichischen Mobilfunkmarkt einen neuen Impuls“, meint Gungl.
Für große Business-Kunden bringt die Änderung eine ebenfalls deutlich spürbare Kostenersparnis: Ab Inkrafttreten der Novelle ist – unabhängig von der Anzahl der unter einem Vertrag zusammengefassten Rufnummern – nur mehr für maximal 80 Rufnummern das Portierentgelt zu bezahlen.

Ausgestaltung des Portiervorgangs noch konsumentenfreundlicher

„Ein großes Anliegen war uns, den Portiervorgang noch mehr zu vereinfachen. So wird es mit 1. März 2016 möglich sein, die Nummernübertragungsinformation immer auch als E-Mail zu erhalten. Dies erleichtert den Wechsel zu den neuen Anbietern am Markt, welche oft nur über Web-Portale verfügen. Bisher musste teilweise die Nummernübertragungsinformation vom Kunden eingescannt werden, um den Portiervorgang online abzuwickeln“, führt Gungl aus. Die Nummernübertragungsinformation ist eine schriftliche Information über das aufrechte Vertragsverhältnis beim bestehenden Betreiber und gibt einen Überblick über die Kosten der geplanten Rufnummernmitnahme.

Minimaler Investitionsaufwand für die Betreiber

„Bei der Novellierung dieser Verordnung war uns weiters wichtig, die Rahmenbedingungen des Portierprozesses so zu gestalten, dass der Investitionsaufwand für Betreiber möglichst gering gehalten wird. Hier gab es eine enge Zusammenarbeit. Viele Inputs, die in der Phase der öffentlichen Konsultation eingebracht wurden, haben wir berücksichtigt“, informiert Gungl.

Die Novelle der Nummernübertragungsverordnung 2012 wird am 20. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. März 2016 in Kraft. 

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