• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    26.01.2011

Nach Aufforderung der TKK: A1 Telekom hat ihr Standardvertragsangebot „virtuelle Entbündelung“ nachgebessert

Mit ihrer Leitentscheidung vom 06.09.2010, M 3/09, legte die Telekom-Control-Kommission (TKK) die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Next-Generation-Access-Netzen (NGA) fest und trug der A1 Telekom Austria AG (A1 Telekom) unter anderem auf, ein Standardvertragsangebot „virtuelle Entbündelung“ anzubieten. Dieses neuartige Vorleistungsprodukt ermöglicht alternativen Betreibern – analog zur gegenwärtigen physischen Entbündelung – größtmögliche Flexibilität im Hinblick auf die Gestaltung eigener Angebote an Endkunden und dient so der nachhaltigen Absicherung von Wettbewerb bei Breitbandangeboten. Da das von A1 Telekom im Dezember 2010 veröffentlichte erste Vertragsangebot weder in technischer noch in kommerzieller Hinsicht den regulatorischen Verpflichtungen entsprach, forderte die TKK A1 Telekom auf, ein verbessertes Angebot zu veröffentlichen.

Nach vorläufiger Prüfung dieses verbesserten Angebots beschloss die TKK in ihrer Sitzung vom 24.01.2011, von der in Aussicht genommenen Einleitung eines Rechtsaufsichtsverfahrens nach § 91 TKG 2003 gegen A1 Telekom abzusehen, weil diese auf die mitgeteilten Bedenken insoweit reagiert hat, als nunmehr ein Angebot vorliegt, das – vorbehaltlich einer vertieften Detailprüfung – den regulatorischen Vorgaben entsprechen dürfte. Als ersten Schritt dieser Detailprüfung wird die TKK das Angebot im Rahmen der Überprüfung des Gesamtpakets zur Entbündelung (einschließlich anderer neuer Annex-Produkte wie Zugang zu Leerverrohrungen und Glasfasern) einer öffentlichen Konsultation unterziehen.

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