• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    27.01.2012

RTR-GmbH stellt zur Änderung der Universaldienstverordnung im Jahr 2006 klar: Ziel war eine wirtschaftlich vernünftige Lösung

Zu den im Zuge des parlamentarischen Untersuchungsausschusses geführten Diskussionen um die Entstehung der Universaldienstverordnung im Jahr 2006 stellt die Regulierungsbehörde Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) klar:

Die Universaldienstverordnung geht auf einen Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zurück und wurde auch von diesem erlassen. Die RTR-GmbH hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages ihre Expertise während des Begutachtungsverfahrens des BMVIT eingebracht. Seitens der RTR-GmbH war es auch in ihrer Stellungnahme bei dieser Verordnung das erklärte Ziel, eine wirtschaftlich insgesamt vernünftige Lösung für den Sektor herbeizuführen. Sämtliche Spekulationen, die der RTR-GmbH oder ihrem Geschäftsführer Dr. Georg Serentschy in diesem Zusammenhang eine andere Motivation unterstellen, werden als haltlos zurückgewiesen. Für eine weitere diesbezügliche Erörterung steht Dr. Georg Serentschy dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss am 31. Jänner 2012 zur Verfügung.

Festgehalten wird nochmals, dass Dr. Georg Serentschy selbstverständlich in vollem Umfang mit dem Untersuchungsausschuss kooperieren wird, wie dies bereits in der Vergangenheit der Fall war. Nicht zuletzt wurden von der RTR-GmbH sämtliche angeforderten Unterlagen bereits im Dezember 2011 an den Untersuchungsausschuss übermittelt.

Im Übrigen verweisen wir auch auf die gestrige Presseaussendung der RTR-GmbH „Serentschy stellt klar: ‚Stehe Untersuchungsausschuss selbstverständlich zur Verfügung!’“.

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