• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    29.05.2012

Neuer Negativ-Rekord bei der RTR-Schlichtungsstelle

Rund 42 % von 5.470 eingebrachten Streitschlichtungsverfahren betrafen 2011 mobile Datendienste

„Mit 5.470 Streitschlichtungsverfahren, die letztes Jahr in der RTR-Schlichtungsstelle eingebracht wurden, haben wir einen neuen Negativ-Rekord seit Gründung der Regulierungsbehörde erreicht! Rund 13 % der Verfahren betrafen den Bereich Festnetztelefonie, 87 % entfielen auf Probleme im Bereich Mobilfunk. Die meisten Verfahren betrafen A1 Telekom Austria und T-Mobile“, gibt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, Fakten aus dem jüngsten Streitschlichtungsbericht bekannt. „Erwartungsgemäß entfällt mit 2.317 (42 %) der größte Anteil aller eingebrachten Verfahrens­gegenstände auf die Problematik ‚mobile Datendienste’. Ein Grund für diese Entwicklung ist sicherlich darin zu sehen, dass sich von 2010 auf 2011 die Anschlüsse mit Smartphonetarifen von 822.000 auf 1.793.000 mehr als verdoppelt haben,“ so Serentschy weiter. 

Durchschnittlicher Streitwert liegt bei 611 Euro!

„Eine weitere Beobachtung, die wir aufgrund der Verfahren und der Anfragen gemacht haben, ist der anhaltend hohe Streitwert von durchschnittlich 611 Euro“ führt Serentschy aus. „Umso erfreulicher, dass bei 52 % der eingeleiteten Verfahren eine Einigung erzielt wurde und wir so vielen Betroffenen helfen konnten!“ 

Zahlreiche RTR-Verordnungen bringen effektiven Nutzerschutz

„Was die Entwicklung in der Streitschlichtung im heurigen Jahr betrifft, so erwarte ich einen spürbaren Rückgang von Beschwerden zu mobilen Datendiensten. Mit der RTR-Kostenbeschränkungsverordnung (KostbeV), die wir heuer erlassen haben und die seit 1. Mai 2012 in Kraft ist, sollte ‚shocking bills’ durch mobile Datendienste der Riegel vorgeschoben sein“, weist Serentschy auf die RTR-Verordnungen hin. „Die Mitteilungsverordnung, die wir derzeit öffentlich konsultieren, wird die Betreiber hinkünftig verpflichten, transparenter und besser verständlich über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.“
Weitere Verordnungen, die die RTR-GmbH seit Inkrafttreten der TKG-Novelle im November 2011 zum Schutz der Nutzer erlassen hat, sind die Einzelentgeltnachweisverordnung und die Nummernübertragungsverordnung.

Der Streitschlichtungsbericht 2011 sowie die Verordnungen der RTR-GmbH sind sind auf der Website veröffentlicht.

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