• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    30.01.2020

Damit die Roamingfalle nicht zuschnappt: Vorsicht bei Urlauben außerhalb der EU!

„Wir haben letztes Jahr eine starke Zunahme bei Schlichtungsfällen zu Roaming verzeichnet. Dabei ging es zumeist um Rechnungen, die durch unbeabsichtigtes Datenroaming außerhalb der EU verursacht wurden. Durch die guten europäischen Schutzvorschriften konnte in den meisten Fällen der Schaden mit 60-Euro begrenzt werden“, erläutert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, die Ausgangssituation. Die Semesterferien werden gerne für Urlaube außerhalb der EU genützt. Unser Tipp: sich rechtzeitig informieren und Vorkehrungen treffen. Denn für Telefonieren oder Im-Internet-Surfen gibt es im EU-Ausland oder auch auf Kreuzfahrtschiffen keine regulierten Preise,“ warnt Steinmaurer.


Roamingsperren schützen vor hohen Rechnungen

Bei Aufenthalten im EU-Ausland sind Roamingsperren, die das Roaming außerhalb der EU unterbinden, sinnvoll. „Die Mehrzahl der österreichischen Betreiber bietet bereits Roamingsperren für Länder außerhalb der EU an. Wir haben dazu auf den RTR-Konsumentenseiten eine Übersicht erstellt. Je besser Nutzerinnen und Nutzer informiert sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kostenfallen zuschnappen“, sagt Steinmaurer.


Datenroaming: weltweit gilt 60 Euro Kostenlimit

Bei österreichischen Anbietern ist normalerweise ein Kostenlimit von 60 Euro für den Abruf von Daten mit dem Handy voreingestellt. Dieses Limit gilt grundsätzlich weltweit. „Vergewissern Sie sich vor Urlaubsantritt bei der Hotline oder am Kundenportal Ihres Anbieters, ob das Limit bei Ihrem Handyvertrag aktiviert ist und lassen Sie es gegebenenfalls aktivieren“, rät Steinmaurer.

Ist das Kostenlimit zu 80 Prozent verbraucht, erhält man ein Warn-SMS. Ein weiteres kommt bei vollständigem Verbrauch des Kostenlimits. In diesem SMS steht auch, wie man Datenroaming aktiv freischalten kann. Aber Achtung – ist das Datenroaming freigeschaltet, rollt der Euro.

Ausführliche Informationen zu Roaming sind auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Roaming veröffentlicht. Die Liste der Anbieter, die Roaming-Sperren für das EU-Ausland anbieten, sind unter https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_BetreiberMN veröffentlicht.


Roam like at Home gilt in Großbritannien vorläufig bis Ende 2020

Durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ändert sich für Nutzerinnen und Nutzer, die Verträge mit österreichischen Mobilfunkbetreibern haben und sich in Großbritannien aufhalten, derzeit nichts. Für Telefonate, Versenden von SMS und Surfen im Internet gelten – vorläufig bis Ende 2020 –  die europäischen Schutzbestimmungen sowie die Tarife „Roam like at home“. Auch die Tarif-Obergrenzen für SMS, Festnetz- und Mobiltelefonie von Österreich nach Großbritannien bleiben vorläufig gleich.


Über die RTR

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Regulierungsbehörden Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Mit den von ihr verwalteten Fonds fördert die RTR Projekte im Rundfunk- und Medienbereich. Außerdem bietet die RTR in beiden Fachbereichen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren an, auch mit ihren staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen.

Weitere Informationen unter www.rtr.at

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