Neue Nutzerschutzbestimmungen treten mit heute in Kraft und bringen wesentliche Verbesserungen für Reisende im EWR
"Rechtzeitig zu Ferienbeginn tritt die neue EU-Roaming-Verordnung in Kraft und bringt einige wesentliche Verbesserungen für Reisende innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums", informiert Dr. Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, und führt aus, "für Endkunden-Roamingdienste gilt nun nicht mehr nur der gleiche Preis, sondern auch die gleiche Qualität. Das heißt, es gelten die gleichen technischen Bedingungen wie im Inland. Voraussetzung allerdings: Im ausgewählten ausländischen Mobilfunknetz müssen die Technologien derselben Generation verfügbar sein."
EU-Verordnung schiebt Kostenfallen bei unbeabsichtigtem Roaming auf Schiffen und in Flugzeugen Riegel vor
Die Beschwerden zu überhöhten Telefonrechnungen aufgrund von Roaming sind seit der Einführung von Roam like at Home in der Schlichtungsstelle der RTR deutlich zurückgegangen. "Allerdings wurden uns immer wieder Fälle, bei denen hohe Telefonrechnungen durch Roaming auf Schiffen entstanden, gemeldet. Auf Fähren oder Kreuzfahrtschiffen kann es vorkommen, dass sich SIM-Karten automatisch in das Netz des Schiffes einwählen. Bis gestern galten für diese Nutzung die Schutzvorschriften der EU-Roaming-Verordnung gar nicht. Das ist mit heute anders", sagt Steinmaurer. Die neue EU-Verordnung schreibt umfangreiche Maßnahmen zum Schutz vor unabsichtlich hergestellten Verbindungen zu Satellitennetzen vor.
"Wir haben auf unserer Website die aktuellen Roaming-Regeln übersichtlich und verständlich aufbereitet, sodass sich die Menschen in Österreich über die aktuellen Bestimmungen leicht einen Überblick verschaffen können“ so Steinmaurer abschließend.
Ausführliche Informationen zu Roaming sind auf der Website der RTR veröffentlicht.