• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    11.03.2020

Jahresbericht der RTR-Schlichtungsstellen: Beschwerden zu Kommunikationsdiensten bleiben konstant

„Im Jahr 2019 verzeichneten wir mit 1.952 Schlichtungsverfahren zu Kommunikationsdiensten im Vergleich zu 2018 zwar einen Anstieg um rund 10 %, der von uns beobachtete Trend geht aber in Richtung Stagnation der Verfahren. Wir führen das auf nationale und EU-weite Regulierungsmaßnahmen zurück, die ein gutes Schutzniveau gewährleisten, aber auch auf die geänderte Produktpolitik der Anbieter. Hier ist mittlerweile eine Flat-Verrechnung bei Telefon-, Internet- und Bündelprodukten die Regel“, präsentiert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, Zahlen aus dem aktuellen Jahresbericht der Schlichtungsstellen.

„Erfreulich sind die von uns erzielte hohe Einigungsquote von 79 Prozent und der durchschnittliche Streitwert je Verfahren von 482 Euro; er war um 91 Euro niedriger als 2018“, führt Steinmaurer weiter aus.


Vertragsschwierigkeiten führen Schlichtungsstatistik an

Vor einigen Jahren machten noch Entgeltstreitigkeiten den Großteil der Verfahren aus. Nun dominieren Nicht-Entgeltstreitigkeiten die Verfahrensstatistik. 2019 verzeichnete die RTR 1.116 Nicht-Entgeltstreitigkeiten, davon betrafen 920 Fälle Vertragsschwierigkeiten und rund 130 Fälle Streitigkeiten zur Netzqualität. Wird nach Mobilfunk und Festnetz unterschieden, so sind seit einigen Jahren Streitigkeiten zu Mobilfunk der klare Spitzenreiter.


Wenig Beschwerden bei Diskontanbietern

„Positiv hervorzuheben sind die wenigen Verfahren zu Diskontanbietern. Mit 124 Fällen sind das nur rund 6 Prozent aller Verfahren. Bei den drei großen Betreibern verzeichnete Hutchison 2019 die wenigsten Beschwerden und verdrängte T-Mobile auf Platz 2, da durch die Übernahme von UPC T-Mobile nun auch Festnetz-Beschwerden zu verbuchen hat“, erläutert Steinmaurer.


Kreative Dienste erfordern unkonventionellen Nutzerschutz

Im Laufe der letzten zwei Jahre hat sich in der täglichen Auseinandersetzung mit Fragen des Nutzerschutzes gezeigt, dass wieder verstärkt neue Problembereiche auftauchen, gegen die es noch keine effektive Handhabe gibt. „Hier ist unsere Kreativität gefordert. Die Meldestelle für Rufnummernmissbrauch ist ein Beispiel für unkonventionellen Nutzerschutz. Je mehr ‚Anzeigen‘ von betrügerischen Anrufen wir erhalten, desto öfter können wir zielgerichtete Warnungen aussprechen und zumindest Sensibilität in der Bevölkerung erzeugen“, sagt Steinmaurer abschließend.

Der Jahresbericht der Schlichtungsstellen 2019 ist auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/de/inf/Schlichtungsbericht_2019 veröffentlicht.


Über die RTR

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Regulierungsbehörden Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK).

Weitere Informationen unter www.rtr.at

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