• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    22.11.2019

„Wie gut ist mein Festnetz-Internetzugang wirklich?“

RTR stellt Konsumentinnen und Konsumenten ein wirksames Tool zur Verfügung


Was der Internetzugang tatsächlich leistet, kann jetzt jeder mittels zertifizierter Messung einfach nachprüfen

In den letzten Jahren ist die Angebotsvielfalt bei Internet-Produkten enorm gestiegen. Die beworbene und die tatsächliche Download- und Uploadgeschwindigkeit klaffen oft merkbar auseinander.

„Viele Nutzerinnen und Nutzer möchten die tatsächliche Leistungsfähigkeit ihres Festnetz-Internetzugangs kennen und selbst überprüfen können. Sie wollen nicht mehr die Katze im Sack kaufen. Mit der zertifizierten Messung, die man ab sofort auf der Website der RTR abrufen kann, lässt sich ganz einfach Klarheit schaffen“, stellt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom-Regulierungs-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, das neue Service der RTR vor.

Verträge zu Festnetz-Internetzugängen müssen Angaben zu vier Geschwindigkeitsparametern enthalten. Es sind dies die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit. Die zertifizierte Messung ermöglicht die tatsächliche Geschwindigkeit zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist vor allem wichtig, um im Falle von Streitigkeiten über die Leistungserbringung gegenüber Betreibern in einem Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren einen aussagekräftigen Beweis zu haben.


Stärkung der Position von Nutzerinnen und Nutzern

Vorgesehen sind mindestens drei Messzyklen, die an drei unterschiedlichen Tagen durchgeführt werden müssen. Während eines Messzyklus werden mehrere Einzelmessungen durchgeführt und etwaige Qualitätsmängel der Internetversorgung aufgezeigt. Als Ergebnis erhält man ein Protokoll mit Informationen zu allen durchgeführten Messungen.

„Die protokollierten Messergebnisse stellen eine Grundlage dar, mit der man Mängel in der Leistungserbringung durch seinen Betreiber zweifelsfrei nachweisen kann. Damit wird die Position der Nutzerinnen und Nutzer im Streitfall wesentlich verbessert,“ erklärt Dr. Klaus M. Steinmaurer abschließend.

Die zertifizierte Messung von Festnetz-Internetzugängen sowie Informationen zur Rechtslage und zum Ablauf der Messung stehen auf der Website der RTR unter www.netztest.at/de/ZertMessung zur Verfügung. Nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren sind unter www.rtr.at/schlichtungsstelle abrufbar.


Über die RTR

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Mit den von ihr verwalteten Fonds fördert die RTR Projekte im Rundfunk- und Medienbereich. Außerdem bietet die RTR in beiden Fachbereichen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren an, auch mit ihren staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen.

Weitere Informationen unter www.rtr.at

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