Das Telekommunikationsgesetz 2021, das am 1. November in Kraft getreten ist, bringt einige Änderungen mit sich. Zu diesen gehört, dass von denjenigen Endnutzern, die ihre bisherige Telefonnummer zu einem anderen Telekom-Anbieter mitnehmen wollen, kein Entgelt verlangt werden darf. Bisher durften hierfür bis zu 10,- Euro pro zu portierender Telefonnummer verlangt werden. „Die Rechtslage ist zwar an sich klar. Die Telekomregulierungsbehörde RTR hat sich aber entschlossen, zeitnah zum Inkrafttreten des neuen TKG 2021 dafür zu sorgen, dass dieser Sachverhalt einheitlich im Sektor verstanden wird. Mit der heute im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Novelle zur Nummernübertragungsverordnung wird nun unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sowohl Verbraucher als auch Geschäftskunden das Recht haben, ihre Telefonnummern kostenlos auf ein neues Vertragsverhältnis bei einem anderen Anbieter zu übertragen“, klärt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, auf. „Damit sollten für alle Betroffenen eventuell noch offene Punkte zu dieser kurzfristig zu klärenden Auslegungsfrage zweifelsfrei geklärt sein“, ergänzt Steinmaurer.
Die Telekomregulierungsbehörde RTR berät derzeit, ob und in wie weit das bestehende Regime der Rufnummernübertragung in Zukunft breiter abzuändern ist. Diese Überlegungen werden anschließend im Rahmen einer Konsultation der Öffentlichkeit vorgestellt. Interessierte können hierzu dann Stellung nehmen.