• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    29.10.2021

Telekommunikationsgesetz 2021 ab 1. November in Kraft - Digitalisierungsbooster für Österreich

Am 1. November tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) in Kraft. Damit wird der seit dem Jahr 2003 bestehende Rechtsrahmen endgültig abgelöst. „Nach mehr als 20 Novellen war eine vollständige Überarbeitung des gesetzlichen Rahmens auch schon längst fällig, vor allem wenn man bedenkt, was sich auf dem Gebiet der Kommunikationsmärkte sowohl technisch als auch bei den Produkten getan hat“, meint Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post. Hauptintention der Neufassung des TKG 2021 war dabei die Umsetzung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. „Der österreichische Gesetzgeber geht aber sogar noch weiter! Er setzt im TKG 2021 - über diesen Kodex hinaus - besondere Akzente, vor allem im Bereich der Netzsicherheit, der Nutzung fremder Infrastruktur und des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher“, hebt Dr. Klaus M. Steinmaurer einige Schwerpunkte hervor. 

„Bei den Mobilfunkanbietern wird insbesondere die einfachere Inanspruchnahme von öffentlichem Grund und Boden für Erleichterung beim 5G-Ausbau sorgen. Damit werden die Menschen in unserem Land die neuen Chancen, die sich mit dieser Technologie eröffnen, auch wirklich rasch nutzen können“, fügt er hinzu und ergänzt: „Das ist wichtig, um im europäischen Wettbewerb mithalten zu können.“
Kommunikationsnetze sind aber auch kritische Infrastrukturen. Der Bedeutung der technischen Sicherheit dieser Netze für die Digitalisierung wird im neuen TKG 2021 umfassend Rechnung getragen. Die RTR-GmbH wird dabei ihre umfassende Expertise in diesem Bereich in Zukunft noch stärker einbringen können. „Bei der RTR wird ein aus 13 Personen bestehender ‚Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen‘ eingerichtet. Dieser Beirat unter Vorsitz der RTR soll dabei Fragen über vermutetes oder tatsächliches hohes Risiko, das von bestimmten Netzelementen für die Informationssicherheit oder den Datenschutz in unseren Netzen ausgeht, rasch beantworten und für notwendige politische Entscheidungen objektive und fundierte Grundlagen liefern“, erläutert Steinmaurer. Außerdem wird der Fachbeirat jährlich einen sogenannten „Wahrnehmungsbericht“ über sicherheitstechnologische Entwicklungen erstellen.

Viele der neu durch das TKG 2021 hinzukommenden Aufgaben werden durch die RTR (Fachbereich Telekommunikation und Post) zu vollziehen sein. „Zwar bedeuten die neuen Zuständigkeiten auch große Herausforderungen und Verantwortung für mein Team und mich, gleichzeitig freue ich mich über diesen Aufgabenzuwachs für den Fachbereich Telekommunikation und Post der RTR sehr, weil der Gesetzgeber damit auch sein Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der RTR zum Ausdruck bringt“, freut sich Steinmaurer über die Regelungen im neuen Telekommunikationsgesetz. 

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