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AGG 2025

Umstellung aller Kommunikationsnetz- und -diensteanzeigen gemäß § 6 TKG 2021- Aktualisierungsverpflichtung 

Aufgrund der seit November 2021 geänderten Gesetzeslage (TKG 2021) ist es erforderlich, dass jeder Inhaber einer Allgemeingenehmigung eine Aktualisierung seiner Anzeige vornimmt, da einerseits mit dem TKG 2021neue Dienstekategorien eingeführt wurden und andererseits andere bzw zusätzliche Informationen in den jeweiligen Kategorien anzuzeigen sind.

 Hier stehen Erläuterungen und Beispiele für die verschiedensten Netz / Dienstekonstellationen und die dazugehörige Anzeigeverpflichtungen zur Verfügung.

Die neuen Formulare stehen ab 26.03.2025 zur Verfügung und bedürfen jedenfalls einer Bestätigung des Anzeigers, auch wenn keine faktischen Änderungen seit der letzten Anzeige/Änderung erfolgt sind. Zusätzlich werden alle Hauptbenutzer sämtlicher Allgemeingenehmigungsinhaber von der RTR-GmbH per E-Mail kontaktiert, um über die Aktualisierungsverpflichtung und deren Ablauf zu informieren. 

Es wurden - soweit möglich - sämtliche bisherigen Anzeigen auf die neuen Kategorien übertragen, sodass diese vom Anzeiger zu prüfen bzw entsprechend anzupassen und zu bestätigen sind. Dies kann einfach über unser eRTR-Portal erfolgen.  Die jeweiligen Kategorien (Formulare), welche zwingend aktualisiert werden müssen, sind auf der Übersichtsseite im eRTR-Portal (eRTR Dashboard=>Telekommunikation=>Diensteverwaltung) auch entsprechend gekennzeichnet, siehe Auszug: 

Screenshot eRTR-Portal
© RTR

Um einen besseren Überblick über die neuen Kategorien (Dienste) zu erhalten, ist im Folgenden eine Gegenüberstellung der alten und neuen Kategorien  (entspricht auch den neuen Formularen im eRTR-Portal) aufgelistet: 

Kategorien TKG 2003Kategorien TKG 2021
Öffentliche Kommunikationsnetze Öffentliches Kommunikationsnetz
Öffentliche Telefondienste an festen Standorten bzw. für mobile TeilnehmerFester nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienst (NB-ICS fest) bzw Mobiler nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienst (NB-ICS mobil)
Öffentliche MietleitungsdiensteDatenübertragungsdienst
Öffentliche Internet-KommunikationsdiensteFester Internetzugangsdienst (IAS fest) und/oder Mobiler Internetzugangsdienst (IAS mobil)
Andere öffentliche KommunikationsdiensteDatenübertragungsdienst

-

Roamingdienst



FAQs zum eRTR-Portal:


Ich habe meine Benutzerkennung vergessen

Die Benutzerkennung wurde Ihnen im Rahmen der Registrierung von der E-Mail-Adresse agg@rtr.at zugesandt, ist sechsstellig und besteht nur aus Ziffern.

Für den Fall, dass Sie die Benutzerkennung bzw die E-Mailadresse, an welche die ursprüngliche Benutzerkennung gesandt wurde, vergessen haben, wenden Sie sich bitte an agg@rtr.at. Es wird Ihnen das E-Mail mit der bereits zugesandten Benutzerkennung erneut zugeschickt.


Ich habe mein Passwort vergessen

Unter diesem Link https://egov.rtr.at/pwdrequest kann ein neues Passwort angefordert werden, welches an die von Ihnen ursprünglich registrierte E-Mailadresse gesandt wird. 


Wo finde ich die Stammdatenverwaltung?


Screenshot Stammdaten
© RTR

Eine erfolgreiche Aktualisierung der Stammdaten ist im eRTR-Portal unmittelbar wirksam und ersichtlich.


Ich habe mich im eRTR-Portal eingeloggt, kann aber keine Änderungen meiner Anzeige vornehmen?

Bitte beachten Sie, dass nur der Hauptbenutzer über alle Rechte verfügt und die Rechte anderer Personen verwalten kann. Im Zuge der Registrierung wird die vertretungsbefugte Person als Hauptbenutzer festgelegt und kann in weiterer Folge (weitere) Hauptbenutzer oder Benutzer (inkl. deren Rechte) anlegen.

Die Verwaltung der Berechtigungen jeder einzelnen Person finden Sie im eRTR-Portal rechts oben unter „Verwaltung“ => „Berechtigungen“ (siehe auch vorige FAQ).

Nur Hauptbenutzer bzw für die Diensteverwaltung berechtigte Personen können daher Änderungen bei der Diensteanzeige vornehmen!


Anfragen richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse agg@rtr.at