Der Regulierungsbehörde waren gem. § 44 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) Zuständigkeiten hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit und Integrität von Netzen und Diensten in Österreich übertragen. Auf Basis der Österreichischen Strategie für Cybersicherheit (ÖSCS) und des Österreichischen Programms zum Schutz kritischer Infrastruktur (APCIP) hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) beginnend mit dem Jahr 2017 Risikoanalysen für den Sektor Telekommunikation (TK) durchgeführt. Zur Gewährleistung der Aktualität der identifizierten Risiken und der abgeleiteten Maßnahmenempfehlungen waren regelmäßige Neubewertung erforderlich.
Ab 1. Oktober 2026 führt RTR, Fachbereich Telekommunikation und Post, gem. § 44 Abs. 3 Z 1 TKG 2021 alle zwei Jahre TK-Branchenrisikoanalysen gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt, den zuständigen Bundesministerien, dem CSIRT sowie Betreibern von Festnetz- und Mobilfunknetzen durch. Die Ergebnisse werden jeweils in einem Abschlussbericht zusammengefasst und den beteiligten Institutionen zur Verfügung gestellt. Eine bereinigte, öffentlich zugängliche Version wird jeweils auf der Website der RTR veröffentlicht.
Darüber hinaus hat die RTR die TK-Branchenrisikoanalyse 2018 einer Neubewertung im Hinblick auf potenzielle Gefahren in Zusammenhang mit der Einführung von 5G-Technologie unterzogen. Die Analyse wurde seitens der RTR im Juni 2019 abgeschlossen.