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Anbieterwechsel Festnetz

Ich möchte meinen Anbieter  wechseln – wie gehe ich sinnvoll vor?

Wir haben für Sie alle Informationen zusammengestellt, mit denen Sie den Anbieterwechsel optimal gestalten können.

Folgende wichtige Bereiche sind zu beachten:

Kündigung des bestehenden Vertrages – wie und wann kündige ich richtig?

Die richtige Form der Kündigung

Bei der Kündigung eines Vertrages ist es wichtig, die richtige Form (z.B. Schriftlichkeit) und den richtigen Zeitpunkt der Kündigung zu wählen. Fast alle Vertragsbedingungen sehen eine „Schriftform“ für Ihre Kündigung vor. Faktisch bedeutet dies Ihre Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben. Die sicherste Form der Kündigung ist noch immer ein Brief, der von Ihnen unterschrieben und eingeschrieben an den Anbieter versendet wird. Daneben ist es möglich, mittels einer ausreichenden elektronischen Unterschrift (einer „qualifizierten elektronischen Signatur“) ein elektronisches Dokument zu unterzeichnen. Auch eine Übermittlung der unterschriebenen Kündigung per Fax oder der eingescannten Kündigung per E-Mail sollte möglich sein. Verwenden Sie aber nur E-Mail- oder Faxadressen der Anbieter, die diese noch verwenden. Sonst besteht das Risiko, dass Ihre Kündigung nicht ankommt und daher auch nicht bearbeitet werden kann. Viele Anbieter bieten auch Webformulare an, über die Sie Ihre Kündigung hochladen können.

Wichtig: Heben Sie sich alle Bestätigungen (Einschreibzettel, Faxbestätigungen etc.) auf.

Fast alle Anbieter schicken ihren Kundinnen und Kunden eine Kündigungsbestätigung. Sollten Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen keine Kündigungsbestätigung erhalten, erkundigen Sie sich beim Anbieter, ob dieser Ihre Kündigung erhalten hat.

Formulieren Sie den Inhalt der Kündigung deutlich und leserlich. Nur so kann der Anbieter erkennen, welcher Vertrag beendet werden soll. Vor allem wenn Sie mehrere Verträge bei einem Anbieter haben, ist das wichtig. Ansonsten kommt es vielleicht zur Kündigung eines falschen Vertrages. Folgende Inhalte sind jedenfalls in Ihrer Kündigung anzuführen:

  • Name
  • Anschrift
  • Vertrags-/Kundennummer
  • Telefonnummer (bei einem Telefonvertrag).

 Wir haben für Sie ein Musterschreiben für die Kündigung vorbereitet: siehe Download am Ende der Seite.

Der richtige Zeitpunkt der Kündigung

Meist wird es sinnvoll sein, möglichst rasch zu kündigen. So können Sie den überschneidenden Zeitraum zwischen neuem und bestehendem Vertrag kurz halten. Die Kündigungsfrist beträgt bei Verbrauchern ein Monat. Kündigunstermine sind nicht zulässig. 

Was ist eine Mindestvertragsdauer?

Mindestvertragsdauer heißt, dass Sie einen Vertrag für einen Mindestzeitraum abgeschlossen haben.  Kündigungen sind dann erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer möglich. Nehmen wir z.B. eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten. Eine Kündigung kann von Ihnen daher frühestens nach 24 Monaten wirksam werden. Aber auch bei einer Mindestvertragsdauer sind vereinbarte Kündigungsfristen zu beachten. 

Hinweis: Hinsichtlich der Kündigungsfrist (ohne Kündigungstermins), der Mindestvertragsdauer sowie der Vertragszusammenfassung sind Klein und Kleinstunternehmer sowie Unternehmen ohne Gewinnabsicht Verbrauchern gleichgestellt, außer sie haben auf dieses Recht ausdrücklich verzichtet.

Tipp: Kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt!

Wie man sieht, ist die Berechnung des tatsächlichen Vertragsendes durchaus kompliziert. Verwenden Sie daher einfach die Formulierung: „Ich kündige zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Kontrollieren Sie aber die Kündigungsbestätigung. Das darin genannte Vertragsende sollte plausibel sein. Wenn Sie Zweifel haben, rechnen Sie genau nach. Sie können  sich die Berechnung auch vom Anbieter erklären lassen. 

Sonderfall: Ihr Kündigungsrecht, wenn der Anbieter zu Ihrem Nachteil den Vertrag ändert

Ihr Anbieter hat das Recht, die Verträge zu ändern. Dies kann sowohl Vertragsklauseln (z.B. Kündigungsfristen) betreffen als auch die Höhe der Entgelte. Nähere Informationen  zu diesem Änderungsrecht und Ihrem damit verbundenen Sonderkündigungsrecht finden Sie bei unseren Informationen zu Verträgen (Link am Ende der Seite). In einem solchen Fall erhalten Sie von Ihrem Anbieter eine Information über die bevorstehende Vertragsänderung. Darin ist auch ein Hinweis auf ein Kündigungsrecht enthalten. Sollte das der Fall sein, entfallen für einen kurzen Zeitraum sowohl Mindestvertragsdauern als auch die vertragliche Kündigungsfristen.

Abschluss des neuen Vertrages – was soll ich beachten?

Die wichtigste Regel beim Vertragsabschluss: Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie das Kleingedruckte!

Beachten Sie:

  • Für den Abschluss eines Telefon-/Internetvertrages müssen Sie nichts unterschreiben. Es genügt daher z.B. eine am Telefon geschlossene mündliche Vereinbarung.
  • Es gibt auch kein allgemeines Rücktrittsrecht. Bis auf wenige Ausnahmen ist man daher an den Vertrag gebunden. Daher gilt: „Augen auf– Kauf ist Kauf“.

 Sie können über drei verschiedene Wege einen Vertrag abschließen:

  • im Shop bzw. einer Vertriebsstelle des Anbieters,
  • über das Internet,
  • über das Telefon.

Für welche der drei Varianten Sie sich entscheiden, hängt von Ihren Vorlieben ab. Nicht alle Anbieter bieten alle Vertriebswege an.

Die Vertragsunterlagen – auf die Vertragszusammenfassung kommt es an!

Die Anbieter verwenden standardisierte Vertragsbedingungen. Das sind vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisblätter. Auch auf den Anmeldeunterlagen stehen oft wichtige Klauseln. Die gesamten Vertragsunterlagen können viele Seiten Text umfassen. Besonders wichtig ist daher die Vertragszusammenfassung. Alle Anbieter sind dazu verpflichtet vor Vertragsabschluss eine solche Vertragszusammenfassung bereit zu stellen. Auf dieser sind alle wichtigen Vereinbarungen zusammengefasst. Das umfasst vor allem die vereinbarten Preise, eine mögliche Mindestvertragsdauer sowie den Leistungsumfang. Ein Vertrag kann erst wirksam zustand kommen, wenn die Vertragszusammenfassung vor Vertragsabschluss bereit gestellt wurde. Kann die Vertragszusammenfassung nicht vorab bereit gestellt werden, ist nachträglich zu übermitteln. Vor allem bei telefonischen Vertragsabschlüssen wird das der Fall sein. Der Vertrag kommt dann erst zustande, wenn Sie ihr Einverständnis bestätigen.

Was sollten Sie beachten: 

  • Lesen Sie die Vertragszusammenfassung genau durch. Hier sollte das von Ihnen gewählte Produkt erklärt sein.
  • Achten Sie auch auf mögliche „Zusatzpakete“ und deren Inhalt. Ist Ihnen etwas unklar, lassen Sie es sich erklären.
  • Schließen Sie den Vertrag erst ab, wenn Ihnen sämtliche Punkte klar sind.
  • Heben Sie sich die Vertragszusammenfassung gut auf.

Achtung bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen: 

  • Wenn Sie den Vertrag telefonisch abschließen, erhalten Sie zusätzlich zur Vertagszusammenfassung ein Bestätigungsschreiben. 
  • Kontrollieren Sie genau, ob diese Dokumente und das Besprochene übereinstimmen.
  • Telefonisch geschlossene Verträge führen eher zu Problemen, da es zu Missverständnissen kommen kann.

Wann kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Bei telefonisch oder über das Internet abgeschlossenen Verträgen besteht ein eingeschränktes Rücktrittsrecht. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Link am Ende der Seite). 

Ist unklar, ob ein Produkt am gewünschten Standort funktioniert, sollten Sie ein Rücktrittsrecht vereinbaren. Vor allem bei mobilen Internetzugängen kann das wichtig sein. Fragen Sie beim Anbieter nach, ob es eine „Zeit zum Testen“ gibt. Sie können sich dann von der Qualität des Anschlusses überzeugen. Wichtig ist es, eine solche Vereinbarung schwarz auf weiß zu haben. Können Sie die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts nicht beweisen, sind Sie in den meisten Fällen an den Vertrag gebunden.

Wie kann ich meine Telefonnummer mitnehmen?

Sie können Ihre Festnetznummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen.

Die Nummernmitnahme ist beim Vertragsabschluss mit dem neuen Anbieter zu vereinbaren. 

Der alte Vertrag endet automatisch, wenn die Rufnummernmitnahme durchgeführt wurde. Sie können aber die Fortführung des alten Vertrages ausdrücklich verlangen. Das macht insbesondere dann Sinn, wenn Sie z.B. einen zum Telefonanschluss gehörenden Internetzugang beibehalten oder nur einzelne Rufnummern eines Vertrages mitnehmen wollen.

Beachten Sie aber, dass Ihre vertraglichen Verpflichtungen durch eine Vertragsbeendigung nicht aufgehoben sind. Egal ob der alte Vertrag mittels Kündigung oder automatisch beendet wird: Der alte Anbieter kann insbesondere offene Grundentgelte bis zum Ende einer Mindestvertragsdauer verrechnen. Dasselbe gilt für eine vereinbarte Kündigungsfrist. Als Zeitpunkt für Berechnung gilt das Datum der Kündigung. Bei der automatischen Vertragsbeendigung gilt das Datum der Nummernübertragung so, als hätten Sie zu diesem Zeitpunkt gekündigt. 

Den Zeitpunkt für die Nummernübertragung vereinbaren Sie mit dem neuen Anbieter. Keinesfalls darf die Erreichbarkeit länger als ein Arbeitstag unterbrochen sein. Die Nummernmitnahme ist für Sie kostenfrei

Achtung: Die Nummernmitnahme von Festnetznummern ist nur innerhalb desselben Vorwahlbereichs möglich. Sie können z.B. Ihre Telefonnummer mitnehmen, wenn Sie innerhalb von Wien umziehen, jedoch nicht, wenn Sie von Wien nach Niederösterreich übersiedeln.