26 GHz (2001) Auktionsverfahren

Im Rahmen eines simultanen Mehrrundenverfahren gelangten alle Frequenzpakete gleichzeitig zur Versteigerung. Ein Gebot bezog sich auf jeweils ein Frequenzpaket. Die Bieter waren nach Maßgabe der Aktivitätsregeln und dem Umfang ihrer Bietberechtigung grundsätzlich frei in der Wahl, auf welchen Frequenzpaketen sie aktiv sein wollten. Ein Bieter war auf einem Frequenzpaket aktiv, wenn er für dieses Frequenzpaket entweder das Höchstgebot aus der vorangegangenen Runde hielt oder in der aktuellen Runde ein valides Gebot legte. Ein Gebot war dann valide, wenn es das Höchstgebot aus der vorangegangenen Runde um zumindest das Mindestinkrement überstiegt. Lag noch kein Höchstgebot vor, war auch das Erstgebot ein valides Gebot. Das Mindestinkrement wurde vom Auktionator zu Beginn jeder Runde festgesetzt. Das Versteigerungsverfahren war in mehrere Phasen mit unterschiedlicher Mindestaktivität unterteilt. Das Verfahren endete dann, wenn in einer Runde der letzen Auktionsphase für keines der Frequenzpakete ein gültiges Gebot gelegt wurde. Wurde in einer früheren Phase der Auktion in einer Runde kein gültiges Gebot gelegt, oblag es dem Auktionator, das Verfahren durch den Übergang in die nächste Phase fortzusetzen oder unmittelbar zu beenden. Der Auktionator behielt sich weiters auch das Recht vor, ab der 50. Runde drei letzte Runden auszurufen. Den Zuschlag erhielten die Höchstbieter zum jeweiligen Höchstgebot.

Die Verfahrensanordnung steht als Download zur Verfügung.