Kapitel VIII des Data Act befasst sich mit Vorgaben für die Interoperabilität von Daten und zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten, mit Mechanismen für den Datenaustausch in europäischen Datenräumen und mit Anforderungen an intelligente Verträge (Smart Contracts). Es legt wesentliche Anforderungen fest, damit Teilnehmer an Datenräumen und betroffene Anbieter die technische Kompatibilität gewährleisten, so dass Daten sowie Dienste zum Zugriff und zur Nutzung von Daten reibungslos und effizient zusammenarbeiten können.
Ziel ist eine technische wie auch semantische Interoperabilität zwischen verschiedenen Diensten und Datenökosystemen, was Anbieter unter anderem zur Einhaltung anerkannter Normen und Anforderungen verpflichtet. Die Vorschriften sollen Hürden bei der Weitergabe oder Verarbeitung von Daten abbauen und Innovation sowie Wettbewerb fördern, indem sie insbesondere die Portabilität und Integration von Daten- und Cloud-Diensten europaweit sicherstellen.