Der Zusammenschluss H3A/Orange im Jahr 2012 reduzierte die Zahl der bundesweiten Mobilfunkanbieter von vier auf drei. Die Europäische Kommission genehmigte diesen Zusammenschluss nur aufgrund von Verpflichtungszusagen der Zusammenschlusswerber (siehe Annex III). Diese Verpflichtungszusagen hätten einerseits den Neueinstieg eines Mobilfunknetzbetreibers (MNOs) unterstützt. Andererseits ermöglichten sie den Eintritt von virtuellen Mobilfunknetzbetreibern (MVNO – mobile virtual network operator), die mittlerweile eine wesentliche Rolle im Wettbewerb innehaben.
Aufgrund dieser historischen Bedeutung finden sich auf dieser Seite Informationen, die im Zusammenhang mit Folgeaktivitäten der Behörden zur Übernahme von Orange durch die Hutchison 3G standen. Die Informationen stammen entweder direkt von der österreichischen Regulierungsbehörde (RTR-GmbH bzw. TKK), oder aber es werden Informationen veröffentlicht (gespiegelt), die die Europäische Kommission bzw. der Monitoring Trustee des Verfahrens für die Einhaltung der Verpflichtungszusagen der H3G als wesentlich erachteten.
Principles guiding the Commitment to make Wholesale Access Available to Requesting Parties