Bild für den Bereich Wettbewerbsregulierung

Marktanalyse

Marktanalysen stellen ein wesentliches Mittel der sektorspezifischen Regulierung dar. Im Unterschied zum allgemeinen Wettbewerbsrecht können bei den von uns durchgeführten Marktanalysen bereits im Voraus (ex ante) spezifische Verpflichtungen auferlegt werden. Unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips können marktmächtigen Unternehmen daher, im Falle des Vorliegens von beträchtlicher Marktmacht ("significant market power"), aus einem Katalog von möglichen Verpflichtungen, die geeigneten Maßnahmen auferlegt werden, um einem Wettbewerbsproblem zu begegnen.

Erst durch die Feststellung beträchtlicher Marktmacht und der damit verbundenen Auferlegung von solchen Verpflichtungen wird neuen Anbietern in vielen Fällen die Möglichkeit gegeben, ihre Geschäftstätigkeit aufzunehmen bzw. weiter aufrechtzuerhalten. Die spezifischen Verpflichtungen sind daher in ihrer Wirkung asymmetrisch. Sie sollen dazu beitragen, den Prozess der Liberalisierung und der Wettbewerbsorientierung der österreichischen Kommunikationsmärkte zu unterstützen.

Ablauf einer Marktanalyse

Eine Marktanalyse besteht aus einem dreistufigen Prozess.

Am Beginn steht die Marktabgrenzung ("Marktdefinition"). Dabei werden die der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden Märkte festgestellt.

Im zweiten Schritt werden die definierten Märkte analysiert. Ziel dieser "Marktanalyse" ist, zu bestimmen, ob auf dem jeweiligen Markt effektiver Wettbewerb herrscht oder aber ein oder mehrere Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen.

Wird ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht festgestellt, so sind in einem dritten Schritt spezifische (ex ante-) Verpflichtungen (Regulierungsinstrumente) aufzuerlegen. Diese müssen geeignet sein, die in der Marktanalyse identifizierten Wettbewerbsprobleme zu beseitigen bzw. abzuschwächen.

Die möglichen Verpflichtungen

Diese spezifischen Verpflichtungen sind gesetzlich vorgegeben und können Maßnahmen in folgenden Bereichen umfassen:

  • Gleichbehandlungsverpflichtung
  • Transparenzverpflichtung
  • Verpflichtung zur getrennten Buchführung
  • Verpflichtung zum Zugang zu baulichen Anlagen
  • Verpflichtung des Zugangs zu bestimmten Netzkomponenten 
  • Verpflichtung der Entgeltkontrolle und Kostenrechnung für den Zugang
  • Funktionelle Trennung 
  • Verpflichtungen in Bezug auf Dienste für Endnutzer
  • Weitergehende Verpflichtungen.