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Aufbewahrung der Signatur- oder Siegelerstellungsdaten

Die Vertrauenswürdigkeit einer elektronischen Signatur oder eines elektronischen Siegels hängt in erheblichem Maße davon ab, wie der private Schlüssel aufbewahrt wird. Wenn der private Schlüssel entsprechend den Erfordernissen für qualifizierte elektronische Signaturen oder Siegel in einer qualifizierten Signatur- oder Siegelerstellungseinheit gespeichert wird (z. B. einer Signatur-Chipkarte) und diese niemals verlassen kann, wird man der damit erzeugten elektronischen Signatur oder dem elektronischen Siegel im allgemeinen mehr vertrauen, als wenn der private Schlüssel auf der Festplatte eines für mehrere Personen zugänglichen Rechners gespeichert ist.

An dieser Stelle sind folgende Eintragungen möglich:

  • lesbarer Datenträger (z. B. Diskette, Festplatte, Speicher-Chipkarte)
  • nicht lesbarer Datenträger (z. B. Prozessor-Chipkarte, die nicht als sichere Signaturerstellungseinheit evaluiert und bescheinigt ist)
  • qualifizierte Signatur- oder Siegelerstellungseinheit