Die Bezeichnung eines Vertrauensdienstes ist vom Vertrauensdiensteanbieter frei wählbar. Das Wort "strong" etwa kann bei verschiedenen Anbietern in verschiedener Bedeutung verwendet werden.
Die Begriffe "qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter", "qualifizierter Vertrauensdienst", "qualifiziertes Zertifikat", "qualifizierte elektronische Signatur", "qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit", "qualifiziertes elektronisches Siegel", "qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheit", "qualifizierter elektronischer Zeitstempel" und "qualifizierter Dienst für die Zustellung elektronischer Einschreiben" hingegen sind in der eIDAS-VO definiert.
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