Die RTR hat mit Bescheid vom 30. Jänner 2026 gemäß §§ 51, 52, 78, 194 Abs 1 Telekommunikationsgesetz 2021, BGBl I 2021/190 idgF, eine vertragsersetzende Regelung für die Einräumung eines Leitungsrechts an einem im grundbücherlichen Alleineigentum befindlichen Grundstück in Niederösterreich erlassen.