• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    19.03.2026
  • Kategorie
    Leitungs- und Mitbenutzungsrechte
  • GZ
    2026-0.050.704

Einräumung eines Leitungs­rechts für die Verlegung einer ca. 300 m langen Verrohrung 

Gegenständlich wird einem Glasfasernetzerrichter ein Leitungsrecht für die geplante Erdverlegung einer ca. 300 m langen LWL-Verrohrung eingeräumt. Den vier Miteigentümern des Grundstücks (die unterschiedliche Eigentumsquoten haben) wurde im Sinne der bisherigen Spruchpraxis der RTR-GmbH eine jeweils Ihrer Eigentumsquote entsprechende Abgeltung zuerkannt.