• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    15.06.2026
  • Kategorie
    Leitungs- und Mitbenutzungsrechte
  • GZ
    2026-0.486.259

Zurückweisung eines Leitungsrechtsantrags

Mit gegenständlichem Bescheid wird der Antrag eines Telekommunikationsnetz-Bereitstellers auf vertragsersetzende Anordnung eines Leitungsrechts an einer niederösterreichischen Liegenschaft wegen Nichtvorliegens einer Nachfrage, aus der sich die geplante Inanspruchnahme des antragsgegenständlichen Grundstücks ergibt, zurückgewiesen.