Hinweis: Mit Bescheid vom 7.11.2025 hat die Telekom-Control-Kommission gemäß § 62 Abs 4 AVG den von ihr erlassenen Marktanalyse-Bescheid vom 28.08.2023, M 1.5/20-94, in seinem Spruchpunkt 3.2.2. berichtigt.
Am 28.08.2023 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend den Vorleistungsmarkt für Zugänge von hoher Qualität an festen Standorten beschlossen. Mit diesem Bescheid wurde festgestellt, dass ein räumliches Teilsegment des Marktes für Zugänge von hoher Qualität an festen Standorten ("Markt 1", vgl. Liste von 1.087 Gemeinden in Anhang 1) für die sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist, weswegen die der A1 Telekom Austria mit Vorgängerentscheidungen auferlegten spezifischen Verpflichtungen aufgehoben wurden. Hinsichtlich des verbleibenden räumlichen Teilsegments des Marktes ("Markt 2", vgl. Liste der Gemeinden in Anhang 2) wurde A1 erneut als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht festgestellt. Die mit dem letzten Marktanalysebescheid im Verfahren M 1.8/15 vom 11.06.2018 auferlegten spezifischen Verpflichtungen wurden aufgehoben, und A1 wurden in Bezug auf Markt 2 neue spezifische Verpflichtungen auferlegt, um den auf diesem Teilmarkt festgestellten Wettbewerbsproblemen (Marktmachtübertragung auf Nachbarmärkte, Ausübung von Marktmacht gegenüber Abnehmern) zu begegnen. Die spezifischen Verpflichtungen umfassen:
Von der erneuten Auferlegung einer Verpflichtung zur getrennten Buchführung wurde abgesehen.
Der Bescheid sowie der Berichtigungsbescheid vom 7.11.2025 stehen unten zum Download bereit.