Mit Bescheid vom 16.03.2020 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Art 3 Abs 3 VO (EU) 2015/2120 einzustellen. Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit von Zugangssperren zu bestimmten Websites aufgrund von urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
Nichterteilung einer Information nach dem IFG
Einräumung eines Leitungsrechts für einen LWL-Rohrverbund
Einräumung eines Leitungsrechts für einen LWL-Rohrverbund
Einräumung eines Leitungsrechts für einen LWL-Rohrverbund