Mit Bescheid vom 19.08.2019 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, dass die Ergreifung von Verkehrsmanagementmaßnahmen im Sinne der TSM-VO durch die A1 Telekom Austria AG zur Unterlassung der Zugangsvermittlung ihrer Kunden zur Website unter dem Domainnamen „www.drengel.at“ unzulässig ist.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
F 16/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
M1.5/20 Berichtigungsbescheid
M 1.5/20 - Vorleistungsmarkt für Zugänge von hoher Qualität an festen Standorten
RDVF 22/25-10 − Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße