Die Post-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 23.06.2025 einigen Klauseln der AGB Paketmarke, in den von der Österreichischen Post AG am 30.04.2025 angezeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Paket Österreich, Paket International und Brief National widersprochen.
Am 30.04.2025 zeigte die Österreichische Post AG Änderungen der AGB samt den Produkt- und Preisverzeichnissen zu den AGB an. Gemäß § 20 Abs 4 PMG kann die Regulierungsbehörde den angezeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von zwei Monaten widersprechen, wenn diese im Widerspruch zum Postmarktgesetz (PMG), den §§ 879 und 864a Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) oder den §§ 6 und 9 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) stehen.
Der Entscheidung durch die PCK ging eine Gutachtenserstellung voraus. Die hier relevanten Entgelte im Bereich des Universaldienstes wurden im Hinblick auf die allgemeine Erschwinglichkeit, Kostenorientierung, Transparenz und Nichtdiskriminierung nach § 21 Abs 1 PMG geprüft.
Mangels Übereinstimmung mit dem Kriterium der Nichtdiskriminierung, wurde einigen Klauseln der AGB Paketmarke in den betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprochen.