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Netzsicherheitsbeirat

Der Netzsicherheitsbeirat – oder korrekt: Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen – ist gem. § 45 Abs. 7 TKG 2021 bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) eingerichtet. Die RTR übernimmt den Vorsitz im Fachbeirat, führt dessen Geschäfte und nimmt die Aufgaben einer Geschäftsstelle wahr. Die Aufgaben des Fachbeirates sind:

  1. die Beratung des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport zu allgemeinen Aspekten der Sicherheit für Netze der elektronischen Kommunikation und
  2. die Erstellung von Gutachten in Verfahren zur Einstufung eines Herstellers von Netzkomponenten (Hardware und Software) als Hochrisikolieferant im Sinne des § 45 Abs. 4 TKG 2021.

Der Fachbeirat besteht aus dem Vorsitzenden und zwölf Mitgliedern. Diese Mitglieder werden von der Bundesregierung jeweils für die Dauer von vier Jahren bestellt. Dabei hat die Bundesregierung auf Vorschläge von folgenden Organen oder Einrichtungen für jeweils ein Mitglied des Fachbeirates Bedacht zu nehmen: des Bundeskanzlers; des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport; des Bundesministers für Inneres; des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten; des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus; der Bundesministerin für Landesverteidigung; des Bundesministers für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz; der Wirtschaftskammer Österreich; der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte; der Vereinigung der österreichischen Industrie; des nationalen Computer-Notfallteams und der Austrian Institute of Technology GmbH. Die vom nationalen Computer-Notfallteam und der Austrian Institute of Technology GmbH vorgeschlagenen Mitglieder haben über einschlägige technische Kenntnisse auf dem Gebiet der Informationssicherheit zu verfügen.

Zur Erfüllung der unter Punkt 1 genannten Aufgabe hat der Fachbeirat, insbesondere die sicherheitstechnologische Entwicklung von Komponenten von Netzen für elektronische Kommunikation oder für Dienstleistungen für solche Netze in- und außerhalb der Europäischen Union laufend zu beobachten. Der Fachbeirat hat über seine Wahrnehmungen dem Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport regelmäßig, jedoch mindestens einmal im Jahr zu berichten ("Wahrnehmungsbericht"). 

Für die Erstellung eines Gutachtens gemäß Punkt 2 hat der Fachbeirat auch die Einhaltung allgemeiner rechtsstaatlicher Standards in den beobachteten Drittstaaten sowie die technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die in Österreich bestehenden Netze für elektronische Kommunikation und deren Betreiber bei seiner Einschätzung zu berücksichtigen.

Die bisherigen Wahrnehmungsberichte stehen in einer verkürzten, für die Öffentlichkeit freigegebenen TLP:CLEAR-Version als Download auf der Website der RTR zur Verfügung.

Wahrnehmungsbericht 2023


Wahrnehmungsbericht 2024


Wahrnehmungsbericht 2025 - noch nicht für die Öffentlichkeit freigegeben