• Bereich
    Digitalisierungsfonds
  • Datum
    12.11.2025

Im Portrait: Der Digitalisierungsfonds

Wo digitale Innovation beginnt - mit Förderkraft.  

RTR/MEn
Der Digitalisierungsfonds der RTR-GmbH unterstützt den Ausbau digitaler Rundfunktechnologien und fördert Innovationen für die Medienzukunft Österreichs., © RTR/MEn

Die Medienwelt ist im ständigen Wandel. Neue Technologien verändern, wie wir Inhalte produzieren, verbreiten und konsumieren. Damit Österreich in dieser digitalen Entwicklung Schritt hält, braucht es nicht nur Ideen - sondern auch die richtigen Impulse. Einer davon ist der Digitalisierungsfonds der RTR-GmbH, der seit über zwanzig Jahren als Motor für Innovation im Rundfunk gilt.

Der Fonds unterstützt Projekte, die die digitale Zukunft des Rundfunks gestalten: von neuen Übertragungstechniken bis hin zu interaktiven Anwendungen, die das Medium Radio und Fernsehen neu denken. So leistet er einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung und Vielfalt der österreichischen Medienlandschaft.

Eingerichtet wurde der Digitalisierungsfonds bereits im Jänner 2004. Seither begleitet er den digitalen Wandel im heimischen Rundfunk - von der ersten Phase der Umstellung auf digitales Fernsehen bis hin zum aktuellen Ausbau des digitalen Hörfunks (DAB+).

Heute ist der Fonds bis 2029 jährlich mit 1,5 Millionen Euro dotiert und wird vom Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) verwaltet.

Warum der Fonds wichtig ist

Die Digitalisierung des Rundfunks ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Während Fernsehen längst vollständig digital empfangen wird, befindet sich der Hörfunk noch mitten im Umstieg. Hier setzt der Digitalisierungsfonds gezielt an: Er erleichtert den Wechsel von analoger auf digitale Übertragungstechnik (DAB+) und sorgt gleichzeitig dafür, dass Forschung, Innovation und neue digitale Angebote nicht zu kurz kommen.

Darüber hinaus unterstützt der Fonds Projekte, die neue Zusatzdienste, Pilotversuche oder wissenschaftliche Grundlagen schaffen und damit die Basis für eine zukunftsorientierte Medienlandschaft legen.

Was gefördert wird

Die Projektförderung richtet sich an Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Organisationen, die zur Weiterentwicklung der digitalen Rundfunkinfrastruktur beitragen. Gefördert werden beispielsweise Pilotversuche zur Erprobung neuer Übertragungstechniken, die Entwicklung innovativer Zusatzdienste wie elektronische Programmführer oder interaktive Anwendungen, sowie Maßnahmen zum Umstieg von analog auf digital. Auch Informationskampagnen, die das Publikum über die Einführung digitaler Technologien aufklären, können unterstützt werden.

Die DAB+-Förderung konzentriert sich dagegen auf die technische Seite des digitalen Hörfunks. Sie richtet sich ausschließlich an Veranstalter:innen von DAB+-Hörfunkprogrammen und deckt jene Kosten ab, die für die technische Verbreitung notwendig sind - etwa einmalige Planungs-, Anschaffungs- oder Errichtungskosten für Infrastruktur sowie Gebühren von Multiplexbetreiber:innen. Nicht gefördert werden hingegen Signalzubringung oder laufende Programmkosten.

Förderhöhe und Rahmenbedingungen

Bei der allgemeinen Projektförderung können bis zu 50 Prozent der förderbaren Kosten übernommen werden. Die restlichen Kosten müssen durch Eigenmittel, Einnahmen oder weitere Finanzierungspartner:innen gedeckt werden. Entscheidend ist, dass das Projekt ohne Förderung nicht oder nur eingeschränkt umsetzbar wäre.

Für DAB+-Projekte gilt eine degressive Förderquote: In den ersten beiden Jahren können bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden, anschließend sinkt die Förderquote schrittweise bis auf 10 Prozent im fünften Jahr. Ab dem sechsten Jahr ist keine Förderung mehr vorgesehen.

Zudem unterliegt die DAB+-Förderung der EU-De-minimis-Verordnung: Ein Unternehmen darf innerhalb von drei Jahren insgesamt höchstens 300.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten.

Wer einreichen kann und wie das Verfahren abläuft

Einreichen können natürliche und juristische Personen, die Projekte mit direktem Bezug zum Rundfunkbereich planen oder umsetzen - darunter Rundfunkveranstalter:innen, Netzbetreiber:innen, Forschungseinrichtungen, Technologieunternehmen oder Projektpartnerschaften. Voraussetzung ist ein Sitz in Österreich oder einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Die Einreichung erfolgt über das digitale Einreichportal der RTR-GmbH (eRTR-Portal). Bei der DAB+-Förderung gelten die Stichtage 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres. Das Förderansuchen muss vollständig elektronisch signiert und alle erforderlichen Nachweise enthalten.

Bei positiver Förderentscheidung erhalten Förderungswerber:innen eine Zusage, in der Förderhöhe, Zeitraum und Auflagen festgelegt sind. Üblicherweise wird zunächst eine Vorauszahlung von 50 Prozent ausbezahlt, der Rest folgt nach Vorlage des Endberichts und der vollständigen Abrechnung.

Alle geförderten Projekte unterliegen einer Berichtspflicht. Sie müssen den Projektfortschritt dokumentieren und die widmungsgemäße Verwendung der Mittel nachweisen. Werden Auflagen nicht eingehalten oder Mittel nicht zweckentsprechend verwendet, kann die Förderung zurückgefordert werden.

Neugierig geworden?

Alle Details zur Förderung, aktuelle Einreichfristen und hilfreiche Informationen finden Sie unter www.rtr.at/Digitalisierungsfonds. Für individuelle Fragen steht das Team der Abteilung Förderungen gerne zur Verfügung.

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