Die Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen ist seit 2024 Teil der Qualitäts-Journalismus-Förderung. Der Österreichische Presserat veranschaulicht, wie eine solche Einrichtung unabhängige und verantwortungsvolle Berichterstattung unterstützt.
Seit dem Jahr 2024 erfolgt die Förderung von repräsentativen „Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich“ im Rahmen der Qualitäts-Journalismus-Förderung (davor im Rahmen der Presseförderung). Ziel der Fördermaßnahme ist die Gewährleistung der Unabhängigkeit dieser Einrichtungen und, die Sicherstellung der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben sowie der wirksamen Durchsetzung ihrer Entscheidungen und Beschlüsse. Dafür stehen jährlich 230.000 Euro, zuzüglich allfälliger Rücklagen und Zinsen, zur Verfügung.
Die Förderung ist in § 14 Qualitäts-Journalismus-Gesetz (QJF-G) und Punkt 13.1. der Förderrichtlinien geregelt. Die Auszahlung hat in einem Gesamtbetrag bis spätestens 31. Mai des jeweiligen Förderjahres zu erfolgen.
Im Jahr 2026 hat der Österreichische Presserat – wie in den Vorjahren - als einziger Förderwerber um einen Kostenzuschuss angesucht. Die KommAustria hat dem Ansuchen in der Höhe von 205.000,00 Euro zur Gänze entsprochen. Die im Förderjahr 2026 nicht verbrauchten Mittel in der Höhe von 25.000,00 Euro sind in eine zweckgebundene Rücklage geflossen.
Im Jahr 2025 hat der Presserat insgesamt 503 Fälle behandelt. 499 Fälle wurden von außen an den Presserat herangetragen, in den restlichen Fällen wurde der Presserat aus eigener Wahrnehmung tätig. In 25 Fällen wurden Verstöße festgestellt.
Zahlreiche Beschwerden gab es zum Grazer Amoklauf, weitere wichtige Themen waren die Femizidberichterstattung, der Fall zum assistierten Suizid von Niki Glattauer und ein zusammengestoppeltes „Interview“ mit Clint Eastwood.
Tabelle: Presserat – Entwicklung der Fallzahlen und des Kostenzuschusses in den Jahren 2023 bis 2026
| Jahr | Fälle | Kostenzuschuss in Euro |
| 2023 | 407 | 217.260,00 |
| 2024 | 426 | 230.000,00 |
| 2025 | 503 | 186.000,00 |
| 2026 | * | 205.000,00 |
*die Anzahl der Fälle für das Jahr 2026 wird Ende des Jahres veröffentlicht
Aufgaben des Österreichischen Presserats und Ehrenkodex
Der Presserat ist die Selbstregulierungseinrichtung im Printbereich, die der redaktionellen Qualitätssicherung sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit dient. Die Hauptaufgabe des Presserats ist die medienethische Bewertung von journalistischen Beiträgen in Printmedien und deren Webseiten.
Journalismus hat laut Presserat eine essenzielle demokratiepolitische Funktion, bedeutet aber auch Verantwortung im Umgang mit Informationen und deren Verbreitung. Der Presserat hat daher den Ehrenkodex für die österreichische Presse (Grundsätze für die publizistische Arbeit) erstellt, der Regeln für gutes und verantwortungsvolles journalistisches Handeln enthält und eine ethische Richtschnur für Medienschaffende ist. Dieser Kodex bildet die Grundlage für die Entscheidungen der Senate des Presserates.
Organisation des Presserats
Der Presserat ist ein Verein, dessen Träger die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs sind.
Die Trägerorganisationen des Österreichischen Presserates sind:
Teilnehmende Medien
Derzeit prüft der Presserat österreichische Printmedien und deren Onlineauftritte, ebenso wie die nichtkommerziellen Rundfunkveranstalter, die die Schiedsgerichtbarkeit des Presserats anerkannt haben. Ob auch reine Onlinemedien in Zukunft teilnehmen können bzw. geprüft werden, wird derzeit verhandelt.
Die meisten österreichischen Printmedien haben die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats in einem Beschwerdeverfahren anerkannt.
Auf der Website des Presserats finden Sie Listen der teilnehmenden Medien. Printmedien, die nicht auf der Liste stehen, können sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserates im Einzelfall (individuell) unterwerfen.
Liste teilnehmender Medien (A-Z)
Teilnehmende Medien nach Verbänden
Entscheidungen des Presserats über Beschwerden und Mitteilungen
Die Entscheidungen des Presserats über Beschwerden und Mitteilungen werden in unabhängigen und weisungsfreien Senaten getroffen.
Der Presserat hat drei Senate eingerichtet, sie bestehen aus jeweils elf Mitgliedern. Die Vorsitzenden der Senate und deren Stellvertreter sind rechtskundige Personen, die Senatssprecher und alle weiteren Mitglieder Journalist:innen.
Veröffentlichung der Entscheidung
Hat der Presserat auf Veröffentlichung seiner Entscheidung erkannt, hat der Beschwerdegegner den Spruch der Entscheidung oder den vom Presserat vorgegebenen Text zu veröffentlichen.
Ombudsleute
Die Senate werden durch Ombudsleute unterstützt, die sowohl bei einer Beschwerde als auch einer Mitteilung vermitteln können. Die Aufgabe der Ombudsleute besteht darin, eine einvernehmliche Lösung zwischen Beschwerdeführer oder der Leser:in/Seher:in/Hörer:in und dem betroffenen Medium zu finden.
Die Senate entscheiden im Einzelfall, ob eine Ombudsperson eingeschaltet wird.