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Privatrundfunkfonds - Frauenförderplan

Frauenförderplan (gemäß geltender Richtlinie)

Frauenförderpläne haben Regelungen für alle Personalkategorien und Hierarchieebenen, das Vorhandensein klarer und nachprüfbarer Ziele, in welcher Zeit und mit welchen personellen, organisatorischen sowie aus- und weiterbildenden Maßnahmen in welchen Verwendungen eine bestehende Unterrepräsentation sowie bestehende Benachteiligungen von Frauen beseitigt werden können, die regelmäßige Vornahme von Vergleichen bei Einkommen, Zulagen und Prämien, die Einrichtung von Mentoring-Programmen für Frauen, die Anwendung und Evaluierung derartiger Pläne, Ziel, Vergleiche und Programme sowie die Betrauung eigener Mitarbeiter:innen mit Aufgaben im Zusammenhang mit derartigen Plänen zu enthalten. Jedenfalls muss der Frauenförderplan konkrete Maßnahmen enthalten:

  • Die zuständigen Mitarbeiter:innen und deren konkrete Aufgaben im Zusammenhang mit dem Frauenförderplan sind bekanntzugeben.
  • Der Frauenförderplan muss nachweislich in Kraft getreten sein.
  • Der Frauenförderungsplan ist einmal jährlich zu evaluieren. Falls das System bei Ansuchen bereits ein Jahr angewendet wird, ist dieser Bericht dem Ansuchen anzuschließen.