Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

Die Kommunikations-Erhebungs-Verordnung (KEV), BGBl. II Nr. 365/2004, die am 1. Oktober 2004 in Kraft getreten ist verpflichtet die RTR, im Bereich der Kommunikation statistische Erhebungen auf vierteljährlicher Basis durchzuführen, Statistiken zu erstellen und diese zu veröffentlichen. Zuletzt wurde die KEV im Sommer 2022 (BGBl. II Nr. 238/2022) novelliert – fünf Jahre nach der letzten weitreichenden Novelle im Jahr 2017. Die novellierte KEV trat mit 1. Juli 2022 in Kraft.

Die von der Auskunftspflicht umfassten Unternehmen werden von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH von der Einleitung der Erhebung verständigt. Ferner stehen wir unter der Email Adresse kev@rtr.at für Ihre Fragen zur Verfügung.

Die im Rahmen der Datenerhebung gemäß KEV erhobenen Daten werden als Open Data zu Verfügung gestellt.