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Roaming

Roaming in und außerhalb der EU

Bei Roaming im Ausland macht es einen erheblichen Unterschied, ob man sich innerhalb der EU oder außerhalb der EU befindet. In der EU – sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen – gelten die Regeln der EU-Roaming-Verordnung. In diesen Ländern kann das Mobiltelefon zu fast gleichen Bedingungen genutzt werden wie in Österreich. Es gilt der Grundsatz „Roam like at Home“.

Außerhalb der EU bestehen nur wenige Schutzvorschriften. Zwei sehr wichtige Regeln der EU-Roaming-Verordnung gelten jedoch weltweit:

Kostengrenze für Datenroaming

Bei österreichischen Anbietern sind automatisch Kostenlimits von 60 sowie 120 Euro voreingestellt (opt-out). Sie können allerdings etwa bei Vertragsabschluss oder später in der Kundenzone Ihres Anbieters die Kostengrenze aufheben. Davon raten wir allerdings ab. Eine bestehende Kostengrenze schützt zuverlässig vor stark überhöhten Rechnungen für Datenroaming. 

Ihr Anbieter darf Ihnen nicht mehr als das (gewählte) Limit verrechnen, außer Sie erlauben es ausdrücklich. Wenn 80 Prozent der Kostengrenze erreicht sind, erhalten Sie eine Nachricht und eine weitere  bei Verbrauch des Höchstbetrages. In dieser Nachricht steht, was Sie tun müssen, um Datenroaming weiter nutzen zu können. Ansonsten werden Datendienste im Ausland bis zum Ende Ihrer Rechnungsperiode gesperrt.

Für den Fall, dass Sie nach Erreichen des 60-Euro-Limits Datenroaming auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin weiter nutzen, erhalten Sie bei Erreichen einer Kostengrenze von 120 Euro eine weitere Nachricht, in der wiederum steht, was Sie tun müssen, um Datenroaming weiter nutzen zu können. WICHTIG: Anders als beim 60-Euro-Limit muss Ihnen Ihr Anbieter beim 120-Euro-Limit keine Nachricht bei Erreichen von 80 Prozent des Betrages übermitteln; dies kann Ihr Anbieter freiwillig tun.

Diese Regelung gilt weltweit für alle Nutzer:innen. Sowohl Verbraucher:innen als auch Unternehmer:innen sind durch sie geschützt.

Roaming-Informations-SMS

Wenn Sie ins Ausland reisen oder wenn sich Ihr Mobilgerät ab 1. Juli 2022 auf einem Schiff oder in einem Flugzeug mit einem nichtterrestrischen Netz (zB Satellitennetz) verbindet, erhalten Sie von Ihrem Anbieter automatisch eine Nachricht per SMS. In dieser Nachricht sehen Sie die Kosten für Anrufe und SMS; wenn Sie auch Datenroaming nutzen, werden Sie zusätzlich auf die Kosten dafür hingewiesen. 

Diese Informations-SMS können Sie jederzeit kostenlos abbestellen bzw. auch wieder bestellen.

Diese Regelung gilt weltweit.

Wichtige Ausnahme: Roaming auf Schiffen und in Flugzeugen

Auf Schiffen (Kreuzfahrtschiffen, Fähren etc.) und Langstreckenflügen werden oft eigene, nichtterrestrische Roamingnetze (zumeist Satellitennetze) angeboten. Es gelten eigene, oft sehr teure Roamingentgelte, da hier der Grundsatz „Roam like at Home“ nicht gilt. Nichtsdestotrotz erhalten Sie hier bei erstmaligem Einbuchen in ein Netz ab 1. Juli 2022 eine Roaming-Informations-SMS. Auch gilt hier das 60- bzw. 120-Euro-Limit für Datenroaming.

WLAN und Co: Alternativen zu Roaming im Ausland

WLAN

Eine gute Alternative ist die Nutzung lokaler WLANs, die häufig auch kostenfrei angeboten werden. Achten Sie aber darauf, dass das Datenroaming auch wirklich deaktiviert ist. Funktioniert nämlich das WLAN nicht, schalten die meisten Handys automatisch wieder auf das Mobilfunknetz um.

Ausländische SIM-Karten

Bei einem Aufenthalt außerhalb der EU kann der Kauf einer lokalen (ausländischen) SIM-Karte sinnvoll sein. Mit dieser lässt es sich wesentlich günstiger telefonieren und surfen. Beachten Sie aber, dass Sie dann eine neue, ausländische Rufnummer haben und unter der österreichischen Mobilfunkrufnummer für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes nicht erreichbar sind.

Für Datendienste bietet sich diese Alternative allerdings besonders an, weil hier die Rufnummer keine Bedeutung hat.

Hinweis: Um eine ausländische SIM-Karte mit Ihrem österreichischen Mobiltelefon verwenden zu können, darf dieses keinen "SIM-Lock" haben. Meist sind österreichische Mobiltelefone nämlich für alle Betreiber außer für das "Heimatnetz" gesperrt.

Unbeabsichtigtes Roaming im grenznahen Gebiet

Es ist in der Nähe von Grenzen durchaus möglich, dass Ihr Handy oder Ihre Datenkarte ohne Ihr Zutun ein ausländisches Netz auswählt, auch wenn Sie sich in Österreich befinden. Die Reichweite von Mobilfunknetzen stimmt mit den Staatsgrenzen nicht genau überein. So kann unerwünschtes Roaming z.B. an der Grenze zur Schweiz noch immer sehr teuer werden. Gleiches kann zum Beispiel bei einem Griechenland-Urlaub in der Nähe zur Türkei passieren.

Schutz vor unerwünschtem Roaming durch Roamingsperren

Wenn Sie verhindern wollen, dass Ihnen unerwünschte Roamingkosten entstehen, schalten Sie am besten vor einem Aufenthalt im Ausland oder in grenznahen Gebieten die Roaming-Funktion Ihres Handys aus. Das können Sie entweder beim Anbieter veranlassen oder selbst machen. Meist können Sie im Kundenportal oder in den Einstellungen Ihres Handys Roaming bzw. Datenroaming ein- und ausschalten.

Es gibt verschiedene Roamingsperren. Besonders sinnvoll sind Roamingsperren, die nur das Roaming außerhalb der EU unterbinden. Nur dort kann Roaming noch sehr teuer sein. Mit einer solchen Roamingsperre sind Sie insbesondere zuverlässig vor unerwünschtem Roaming z.B. im grenznahen Bereich zur Schweiz geschützt. Trotzdem können Sie das kostengünstige Roaming innerhalb der EU verwenden.

Leider bieten noch nicht alle Mobilfunkbetreiber eine solche Sperrmöglichkeit an. Oft hat man nur die Möglichkeit, Roaming komplett zu sperren. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Anbieter ein solches Service (selektive Roamingsperre für außerhalb der EU) im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden anbieten.

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