• Bereich
    Selbstkontrolleinrichtungen
  • Datum
    26.06.2025
  • Kategorie
    Förderungszusage
  • Einreichtermin
    2025 (BEOZ 2024)
  • Unternehmen/Verein
    Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen (Jugendmedienschutzverein)

Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen (Jugendmedienschutzverein)

Medium/Verein: Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen (Jugendmedienschutzverein)

Im Rahmen der Förderungsverwaltung der KommAustria und RTR-GmbH werden ab 01.09.2025 aufgrund des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), BGBl. I Nr. 5/2024, neben der bisherigen Veröffentlichung der Entscheidungen auch die Förderverträge (allenfalls auszugsweise) veröffentlicht. Verträge und Entscheidungen sind Informationen im allgemeinen Interesse im Sinn des § 2 Abs. 2 IFG und, soweit und solange sie nicht der Geheimhaltung des § 6 IFG unterliegen, gemäß § 4 IFG proaktiv im Internet zu veröffentlichen.