• Bereich
    Medien
  • Datum
    02.03.2022

EU-weites Verbreitungsverbot für russische Staatsmedien RT und Sputnik in Kraft getreten

Verordnung und Beschluss des Europäischen Rates am 2. März 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Außenansicht Berlaymont-Gebäude Brüssel
Brüsseler Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission in den Farben der Ukraine angestrahlt © EU/Claudio Centonze

Im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen Russland infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine, hat der EU-Rat am Mittag des 2. März 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Verordnung und einen entsprechenden Beschluss veröffentlicht, die restriktive Maßnahmen gegen russische Medien enthalten, die sich an Propagandaaktionen der Russischen Föderation beteiligen und damit eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union darstellen. Der Beschluss und die Verordnung (EU) 2022/350 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verbieten EU-weit die Übertragung der russischen Staatsmedien RT (in verschiedenen Sprachversionen) und Sputnik. Auch werden alle Rundfunklizenzen oder -genehmigungen, Übertragungs- und Verbreitungsvereinbarungen für diese Medien ausgesetzt. Diese Medien spielen eine maßgebliche Rolle, um die Aggressionen gegen die Ukraine mit Nachdruck voranzutreiben und zu unterstützen und die Nachbarländer der Ukraine zu destabilisieren, so Beschluss- und Verordnungstext. Konkret genannt sind im Anhang der Verordnung die Programme RT – Russia Today English, RT – Russia Today UK, RT – Russia Today Germany, RT – Russia Today France, RT – Russia Today Spanish und Sputnik. Die Verordnung ist mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten und ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Die KommAustria informierte die Betreiberinnen und Betreiber von Kommunikationsnetzen und -diensten, die der Verbreitung von Rundfunk dienen, in einem Anschreiben auch direkt über den EU-Beschluss und die Verordnung und die damit für sie unmittelbar verbundenen Verpflichtungen.

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