Grundlage ist Einvernehmen des Europäischen Rates von Ende Mai 2022 über sechstes Sanktionenpaket gegen Russland
Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, hatte der Europäische Rat in einer außerordentlichen Sitzung am 30. und 31. Mai 2022 Einvernehmen über ein sechstes Sanktionenpaket gegen Russland erzielt. Teil des Pakets waren allfällige weitere, restriktive Maßnahmen gegen russische Staatsmedien. Am 3. Juni wurden dazu im Amtsblatt der Europäischen Union einerseits mit Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates, andererseits mit der Verordnung (EU) 2022/879 materielle Vorgaben und Bestimmungen veröffentlicht, in denen ein weiteres Verbreitungsverbot hinsichtlich der Medienangebote "Rossiya RTR/RTR Planeta", "Rossiya 24/Russia 24" und "TV Centre International", vorbehaltlich eines weiteren Durchführungsaktes, in Aussicht gestellt wurde.
Nach Informationen der KommAustria, wurden nun die entsprechenden Durchführungsbeschlüsse für das Inkrafttreten dieser Verbote gefasst und sollen am Samstag, dem 25.06.2022 in Kraft treten.
Mit dem Inkrafttreten besteht daher dann für die Betreiberinnen und Betreiber von Kommunikationsnetzen und -diensten, die der Verbreitung von Rundfunk dienen, sowie für Video-Sharing-Plattformanbieter:innen und Rundfunkveranstalter:innen das Erfordernis, auch die genannten die Medienangebote "Rossiya RTR/RTR Planeta", "Rossiya 24/Russia 24" und "TV Centre International", aus ihren Angeboten zu entfernen. Betreffend die jedenfalls zu sperrenden Online-Angebote wird die unter https://www.rtr.at/Paragraf_64_3a_AMD-G abrufbare Liste zeitnah aktualisiert.
Erstmalig hatte der EU-Rat am 2. März 2022 ein Verbreitungsverbot gegen russische Staatsmedien verhängt. Für die davon betroffenen Medien "RT" (in verschiedenen Sprachversionen) und "Sputnik" wurden wegen der Beteiligung an Propagandaaktionen der Russischen Föderation alle Rundfunklizenzen oder -genehmigungen, Übertragungs- und Verbreitungsvereinbarungen in der EU ausgesetzt.