Eine kleine Jubiläumsfeier hätte der Anlass natürlich vertragen. Aber derzeit geht das halt nicht. Vor allem aber müssen so viele Menschen darauf verzichten, sehr viel wichtigere Dinge in ihren zu Leben zu feiern. Da scheint es nur angemessen, wenn wir uns schlicht darüber freuen hier gemeinsam mit Ihnen, unseren LeserInnen, an ein paar Meilensteine der vergangenen 20 Jahre zu erinnern und am Ende auch ein wenig die Fühler in Richtung Zukunft auszustrecken.
Mit April 2001 übernahm die damals neu gegründete „KommAustria“ die Agenden der einstigen Privatrundfunkbehörde sowie die Aufgaben der Kommission zur Wahrung des Regionalradiogesetzes, die gleichzeitig als Kommission zur Wahrung des Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetzes tätig war. Gleichzeitig wurde mit der RTR ein Geschäftsapparat für die KommAustria geschaffen, indem die bereits seit Ende 1997 bestehende Organisation der Telekom-Control GmbH um einen Fachbereich Rundfunk erweitert wurde. Heute ist das der Fachbereich Medien oder auch die RTR Medien. Seit damals hat die RTR-GmbH auch die gesetzliche Aufgabe, ein Kompetenzzentrum der Branchen Medien und Telekommunikation zu sein.
Anlässlich des Jubiläums unternehmen wir mit Behördenleiter Mag. Michael Ogris, der von Anfang an dabei ist, einen Streifzug durch die vergangenen 20 Jahre und blicken auch perspektivisch in die Zukunft. Anhand einiger Meilensteine skizzieren wir, wie sich die Aufgaben der Regulierungs- und Förderstellen im Laufe von zwei Jahrzehnten thematisch weiterentwickelt haben.
Die erste Phase nach der Gründung war inhaltlich sehr stark von den Themen Marktzugang, Zulassungen und Zugang zu Infrastrukturen geprägt. Am Beginn ging es vor allem um klassische Zulassungen für analoges Radio und Fernsehen und auch Zugangsthemen wie Site Sharing – also der Nutzung von bestehenden Übertragungseinrichtungen durch andere Marktteilnehmer. Von Anfang an, war das Leitbild, – das auch heute noch gültig ist – eine große Medienvielfalt und einen funktionsfähigen und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Mit dem Telekommunikationsgesetz 2003 kamen u.a. mit der Marktanalyse für Rundfunkmärkte neue Aufgaben im Bereich der Infrastrukturregulierung hinzu, welche den fairen Zugang zu notwendigen Übertragungsinfrastrukturen sicherstellen soll.
Ein wichtiges Thema, das uns schon sehr lange begleitet, ist die Digitalisierung. Heute sind Fernseh-Übertragung und -Empfang zu 100 Prozent digital. Das Highlight dieser Entwicklung war die Einführung von DVB-T, des digitalen Antennenfernsehens, im Jahr 2006, die das Fernsehen in Österreich vollkommen veränderte. Sie gab auch der Nutzung des digitalen Satelliten einen erheblichen Schub, ebenso wie später der Nutzung des digitalen Kabels und führte unter der strategischen Begleitung von KommAustria und RTR Medien innerhalb der folgenden zehn Jahre zur vollständigen Digitalisierung des Fernsehempfangs in Österreich. Aber auch für das Radio wurden wenig später die Weichen für die Digitalisierung geschaffen.
Ihre Digitalisierungsstrategie legt die KommAustria in regelmäßigen Abständen in an die Entwicklungen angepassten Digitalisierungskonzepten fest. Die erste dieser Verordnungen wurde 2003 veröffentlicht. Um den Marktteilnehmern zu ermöglichen, bereits frühzeitig Erfahrungen mit innovativen Diensten zu sammeln, wurden oft vor der Markteinführung Testbetriebe durch die KommAustria genehmigt und von der RTR Medien begleitet und aus dem 2004 bei ihr eingerichteten Digitalisierungsfonds gefördert. Das erste große Projekt dieser Art war der Pilotversuch "!TV4Graz", mit dem eine Art moderner, mit Bildern und Videos angereicherter Teletext zusammen mit DVB-T-Signalen per Antenne übertragen wurde. Es war der Vorgänger des heutigen HbbTV bzw. der so genannten "Red Button Services".
Bezüglich der von RTR Medien und KommAustria verwalteten Förderungen, war die Einrichtung der Presse- und Publizistikförderung bei der KommAustria sowie des FERNSEHFONDS AUSTRIA bei der RTR Medien im Jahr 2004 ein wichtiger Meilenstein. Ebenfalls in dem Jahr wurde die gesetzlich vorgesehene, systematische und regelmäßige Werbebeobachtung durch die KommAustria gestartet. Der Fokus der Behörde wurde so auch verstärkt auf Inhaltliches gerichtet. Im Aufgabenbereich der RTR Medien kamen im Jahr 2009 mit dem Rundfunkfonds und dem Nichtkommerziellen Rundfunkfonds zwei Förderungen zur Unterstützung des privaten Rundfunks hinzu, um den nicht kommerziellen Bereich zu stärken und den privaten Markt elektronischer Medien bei der Produktion eines hochwertigen und vielfältigen Programmangebots zu unterstützen.
Im Jahr 2010 wurde der KommAustria mit dem neuen ORF-Gesetz das Themenfeld der Rechtsaufsicht über den ORF übertragen. Die Aufgaben in diesem Bereich haben sowohl einen sehr starken inhaltlichen Bezug – man denke zum Beispiel an die Einhaltung des Objektivitätsgebots durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – als auch einen sehr starken wirtschaftlichen Aspekt, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Programmentgelts des ORF, der Genehmigung neuer öffentlich-rechtlicher Angebote sowie den Abschöpfungsmöglichkeiten durch die Behörde bei bestimmten Rechtsverletzungen. Gleichzeitig mit dieser Aufgabenerweiterung war ein Umbau der Behördenstruktur der KommAustria auf die heutige Organisationsform, mit fünf Mitgliedern in eine weisungsfreie Kollegialbehörde ein wesentlicher Meilenstein.
Mit Inkrafttreten des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz Mitte 2012 kam ein Arbeitsbereich hinzu, in dem die Regulierungseinrichtung erstmals in größerem Umfang die Rolle hatte, Marktdaten regelmäßig und systematisch zu erheben und zentral zu veröffentlichen. Der Aufgabenbereich der Sicherstellung aktueller und richtiger Marktinformation in unterschiedlichsten Bereichen der Märkte ist generell im Laufe der Jahre immer wichtiger geworden. Im August 2017 trat der Gründungsgeschäftsführer Dr. Alfred Grinschgl nach einer Ära von rund 16 Jahren seine wohlverdiente Pension an und es übernahm die Geschäftsführung des Fachbereich Medien Mag. Oliver Stribl.
Mit Inkrafttreten des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz Mitte 2012 kam ein Arbeitsbereich hinzu, in welchem die Regulierungseinrichtung erstmals in größerem Umfang die Rolle hatte, Marktdaten regelmäßig und systematisch zu erheben und zentral zu veröffentlichen. Der Aufgabenbereich der Sicherstellung aktueller und richtiger Marktinformation in unterschiedlichsten Bereichen der Märkte ist generell im Laufe der Jahre immer wichtiger geworden.
Im August 2017 trat Dr. Alfred Grinschgl, der Gründungsgeschäftsführer des ehemaligen RTR-Fachbereichs Rundfunk, nach einer Ära von gut 16 Jahren seine wohlverdiente Pension an und Mag. Oliver Stribl übernahm die Geschäftsführung des Fachbereichs Medien.
Die Schwerpunkte und Aufgaben von KommAustria und RTR Medien haben sich ständig weiterentwickelt. Insgesamt ist der Tätigkeitsbereich gegenüber dem Start im Jahr 2001 deutlich umfangreicher, vielfältiger und herausfordender geworden.
Gerade die erst kürzlich, am 1. Jänner 2021 hinzugekommenen Aufgabenbereiche nach dem Kommunikationsplattformen-Gesetz und dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz zeigen, in welche Richtung sich die Themen ausbreiten. Mit diesen Aufgaben werden die Zuständigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Inhalte-Regulierung weiter verstärkt, aber auch die Selbstregulierung durch den Markt forciert und zugleich unter eine behördliche Aufsicht gestellt. Die Betreuung und Unterstützung der KonsumentInnen bekommt mit der nun eingerichteten Service- und Beschwerdestelle neues Gewicht und fördert mit den Themen Barrierefreiheit, Kommunikations- und Video-Sharing-Plattformen das verantwortungsbewusste Handeln der Marktteilnehmer sowie mit dem Fokus auf das Thema Medienkompetenz den eigenverantwortlichen und kritischen Umgang der KonsumentInnen mit Medienangeboten.
Aufgrund der aktuell spannenden Marktentwicklungen sowie diversen Initiativen auf EU- und österreichischer Ebene, man denke zum Beispiel an die Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act & Digital Markets Act) ist damit zu rechnen, dass sich die Tätigkeitsbereiche der Regulierungs- und Förderstellen auch entsprechend weiterentwickeln werden.