Kommunikationsplattformen: Was die zweiten Transparenzberichte verraten

Bundesgesetzblatt KoPl-G
Bundesgesetzblatt zum Erlass des KoPl-G vom 23.12.2020 © RTR

Steigendes Meldeaufkommen, steigender Hass?

Zum nun zweiten Mal (unseren Beitrag zu den ersten Transparenzbericht der Kommunikationsplatformen finden Sie hier) haben Anbieter von Kommunikationsplattformen wie Facebook, Instagram und TikTok Transparenzberichte nach dem österreichischen Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) veröffentlicht.

Die Dienstanbieter hatten zur Umsetzung der Verpflichtungen des KoPl-G in seinem „Debütjahr“ 2021 eine dreimonatige Umsetzungsfrist. Daher haben sich die Betrachtungszeiträume verschoben und der zweite Berichtszeitraum lief von Oktober bis Dezember und war damit nur halb so lang wie der erste. Durch den verkürzten zweiten Berichtzeitraum sind ab 2022 die Berichte wieder am Kalenderjahr orientiert und einheitlich im Halbjahrs- bzw Jahrestakt zu veröffentlichen.

Obwohl eine für eine volle, aussagekräftige Auswertung noch weitere vergleichbare Berichte benötigt werden zeichnen sich bereits Tendenzen ab.

So wurden auf Facebook laut erste Transparenzbericht über einen Zeitraum von sechs Monaten insgesamt 9.511 Inhalte von Nutzern nach dem KoPl-G gemeldet und aufgrund dessen 1.590 Inhalten entfernt. Im nur halb so langen zweiten Zeitraum waren es 7.789 KoPl-G-Meldungen die zur Entfernung von 1.232 Inhalten führten. Das entspricht einer Steigerung der Meldungen von 61% pro Monat.

Auch bei TikTok ist ein steigendes Meldeaufkommen zu beobachten: Führten im ersten Betrachtungszeitraum 874 Meldungen nach dem KoPl-G zu 308 Entfernungen so waren es im zweiten 631 Meldung, die in 157 Entfernungen endeten. Auf TikTok gibt es daher monatlich durchschnittlich 68% mehr Meldungen.

Nicht nur die großen Plattformen veröffentlichen Transparenzberichte: Auch die „kleineren“ Plattformen, die immer noch mehrere Millionen Nutzer haben, mussten Berichte veröffentlichen.

Pinterest, einer Kommunikationsplattform und Fotos-Sharing Dienst veröffentlichte ebenfalls das erste Mal auf das KoPl-G bezogenen Zahlen, wobei die Meldung nach dem KoPl-G sehr gering ausfielen.

Twitter hat erneut keinen Transparenzbericht veröffentlicht.

Eine Liste mit den Links zu den veröffentlichten Transparenzberichten findet man hier auf der Webseite der RTR.

Bei den am häufigste angeführten Strafrechtsdelikten, die bei den Meldungen genannt wurden gab es auf den Plattformen keine großen Veränderungen. Auf den meisten Plattformen bleibt die Beleidigung (§ 115 StGB) der am häufigste gemeldete rechtswidrige Inhalt. Über die Plattformen hinweg ist jedoch ein leichter Anstieg der Meldung aufgrund Verhetzung (§ 283 StGB) und Verstößen gegen das Verbotsgesetz (§ 3d, § 3g oder § 3h des Verbotsgesetzes) zu beobachten.

Daraus lassen sich jedoch isoliert betrachtete noch keine sicheren Schlüsse ziehen. Wenn man zukünftig die erhaltenen Daten jedoch mit anderen vorhanden Daten verknüpfen gewinnen sie an Wert und liefern einen wertvollen Beitrag zum besseren Verständnis des Problems des Hasses im Netz.

Die KommAustria überprüft derzeit ob die Transparenzberichte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Behörde hat in der Vergangenheit eine Verordnung zum Umfang der Berichtspflicht erlassen, um die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Transparenzberichte sicherzustellen.

Im Bereich des Meldevorgangs kann die Behörde ebenfalls eine Verordnung erlassen um dessen Ausgestaltung näher zu bestimmen. Dabei können Mindeststandards für die verwendeten Meldeformulare festgelegt werden. Da insbesondere die Auffindbarkeit und Benutzerfreundlichkeit der Meldeformulare stark damit zusammenzuhängen scheint, wie viele Meldungen gemacht werden, prüft die Behörde ob es notwendig ist, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.